aktuell
Die begünstigten Mietverträge:
Neues Abkommen für Bozen
Das Mietengesetz Nr. 431 vom 09.12.1998 sieht einen begünstigten Mietvertrag vor, welcher erstmals im Juli 1999, für die Stadt Bozen, unter Mitwirkung der Südtiroler Mietervereinigung des ASGB, abgeschlossen wurde.
In Durchführung des Ministerialdekretes vom 30. Dezember 2002, welches die Erneuerung der oben genannten Abkommen vorsieht, wurde am 30. Mai 2003 ein neues Gebietsabkommen, für die Stadt Bozen, zwischen den Mieter- und Vermieterverbänden abgeschlossen und unterschrieben.
Gleichzeitig wurde das Abkommen über die Mietverträge für Universitätsstudenten und jenes für die Mietverträge für einen Übergangszeitraum erneuert. Für letztere sind jedoch keinerlei Steuervergünstigungen vorgesehen.
Der begünstigte Mietvertrag sieht eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vor, welche automatisch um zwei weitere Jahre verlängert wird, wenn der Vermieter den Vertrag nicht bei der ersten Fälligkeit kündigt. Eine Kündigung bei der ersten Fälligkeit ist, außer bei Eigenbedarf für Wohnzwecke oder zur Berufsausübung und zum Zwecke der Umstrukturierung des gesamten Gebäudes, nur dann zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung veräußern will und dieser außer der zu veräußernden Immobilie nur höchstens eine weitere Wohnung besitzt. In diesem Falle hat der Mieter das Vorkaufsrecht.
Das Abkommen enthält außerdem eine Liste über die Nebenspesen, welche von beiden Seiten, Mieter und Vermieter mit Vertragsunterzeichnung, verbindlich einzuhalten ist.
Bis heute wurde in Südtirol nur das Abkommen über den begünstigten Mietvertrag für die Gemeinde Bozen abgeschlossen. Die Südtiroler Mietervereinigung hat aber gemeinsam mit den Interessenvertretern der Mieter und der Gebäudeinhaber Verhandlungen aufgenommen, damit auch in den anderen Gemeinden mit Wohnungsnot baldigst die vom Mietengesetz vorgesehenen Abkommens abgeschlossen werden. Leider wurden die Gemeinden mit Wohnungsnot neu definiert, so dass von den ehemals 15 Gemeinden in Südtirol nur mehr Bozen, Meran, Lana, Leifers, Eppan und Algund als solche eingestuft wurden und nur mehr in diesen die Mietverträge mit Steuerbegünstigung abgeschlossen werden können. In Brixen, Bruneck, Klausen, Ritten, Schlanders, St. Lorenzen, St. Ulrich, Sterzing und Toblach sind also in Zukunft bei den sogenannten 3+2 Mietverträgen keine Steuerbegünstigungen mehr möglich.
Der begünstigte Mietvertrag für die Stadt Bozen sieht drei homogene Zonen vor. Zone I umfaßt das Zentrum, Bozen Dorf und Gries, Zone II Quirein und Moritzing, Zone III Rentsch, Bozner Boden, Europaviertel, Kaiserau und die Industriezone.
Jede der drei Zonen ist, je nach maximal zulässiger Jahresmiete pro Quadratmeter Wohnfläche, in drei Bereiche eingeteilt. (Siehe Tabelle)
Das Abkommen enthält außerdem eine Liste von siebzehn objektiven Elementen, z.B. Garage, Balkon Aufzug, Grünfläche, Isolierfenster, Klimaanlage usw., einer Mietwohnung. Je nach Anzahl der im Mietobjekt vorhandenen Elemente wird die Wohnung einem der drei Bereiche zugeteilt.
Der Mietzins muß von den Vertragsparteien innerhalb der Unter- und Obergrenze des Zugehörigkeitsbereiches festgelegt werden, wobei die steuerlichen Begünstigungen und die Eigenarten des Mietobjektes berücksichtigt werden müssen.
Der Vertrag ist wortgetreu laut dem bei der Gemeinde Bozen hinterlegten Mustermietvertrag abzuschließen. Dieser liegt bei der Südtiroler Mietervereinigung, bzw. im Hauptsitz des ASGB auf. Gleichzeitig bietet die Südtiroler Mietervereinigung, in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des ASGB in Bozen und den Bezirken, Beratung und Beistand beim Abschluß dieser Mietverträge. Es ist für alle Mieter auf jeden Fall ratsam diesen Beratungsdienst in Anspruch zu nehmen, damit, durch Unkenntnis, keine für den Mieter ungünstigen Mietverträge abgeschlossen werden.
ZONE I (Zentrum, Bozen Dorf und Gries)
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 50,00 Euro 93,00 Euro
Bereich II 50,00 Euro 130,00 Euro
Bereich III 50,00 Euro 152,00 Euro
ZONE II (Quirein und Moritzing)
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 40,00 Euro 83,00 Euro
Bereich II 40,00 Euro 120,00 Euro
Bereich III 40,00 Euro 142,00 Euro
ZONE III (Rentsch, Bozner Boden, Europaviertel, Kaiserau und Industriezone)
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 30,00 Euro 73,00 Euro
Bereich II 30,00 Euro 110,00 Euro
Bereich III 30,00 Euro 132,00 Euro
Folgende steuerliche Vergünstigungen sind für die begünstigten Mietverträge vorgesehen:
1) Eine Verringerung des besteuerbaren Einkommens aus dem Mietobjekt um weitere 30 Prozent, auf die bereits bisher vorgesehene Verringerung von 15 Prozent.
2) Verringerung der ICI Immobiliensteuer. Diese kann von den Gemeinden mit eigenem Beschluß vorgesehen werden. Die Stadt Bozen hat den ICI Hebesatz auf 0,2 Prozent für die begünstigten Mietverträge verringert.
3) Berechnung der Registersteuer auf 70 Prozent des besteuerbaren Betrages.
4) Ein jährlicher Steuerabzug von 247,90 Euro bis zu einem besteuerbaren Familienein-kommen von 15.493,71 Euro bzw. 495,80 Euro bei einem besteuerbaren Familieneinkommen über 15.493,71 Euro bis max. 30.987,41 Euro.
Zusätzlich sollte jeder Mieter von den Fachleuten des ASGB überprüfen lassen ob eventuell ein Wohngeld zusteht.