Verbrauchertelegramm
Geld 2:
Darlehensverträge - Achtung auf die Klauseln!
Verträge sind nicht nur zum Unterschreiben da, sondern vor allem zum Durchlesen. Diese Empfehlung gilt laut Verbraucherzentrale auch für Darlehensverträge. Einige Banken legen letzthin Verträge vor, deren Klauseln in sich widersprüchlich oder gar missbräuchlich sind. So kommt es vor, dass Verträge mit indexgebundenem Zinssatz eine Klausel enthalten, laut welcher sich die Bank jederzeit das Recht zur Änderung des Zinssatzes vorbehält. Diese Klausel ist laut VZS nicht nur widersprüchlich, sondern missbräuchlich und damit gesetzeswidrig.