SBR
Ticketbefreiung – neu ansuchen
Seit 01. August 2003 muss wieder neu um die Ticketbefreiung angesucht werden. Folgende Kategorien sind von der Kostenbeteiligung an den Gesundheitsausgaben befreit:
Jugendliche unter 14 Jahren, wenn das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft 36.151,98 Euro nicht übersteigt.
Kinder, die 2002 steuerrechtlich zu Lasten waren oder im Zeitraum zwischen 01. Jänner 2003 und 31. Juli 2004 geboren sind, sind zu 50 Prozent von der Kostenbeteiligung befreit.
Personen, die über 65 Jahre alt sind und deren Gesamteinkommen 2002 unter 36.151,98 Euro liegt.
Arbeitslose mit bestimmten Einkommensgrenzen
Mindestrentner über 60 Jahre, mit einem persönlichen Höchsteinkommen 2002 von 8.263,31 Euro, für verheiratete gilt die Grenze des Gesamteinkommens von 11.362,05 Euro
Eine Familiengemeinschaft, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage den Faktor 1,5 des sozialen Mindesteinkommens nicht erreicht.
Beim Ausfüllen der Formulare sind Euch die Patronatsmitarbeiter gerne behilflich, mitzubringen sind die Einkommenserklärung und die Matrikelnummer des Sanitätsbetriebes (Sanitätsausweis).