SBR
Versicherungsauszüge des NISF/INPS
Das NISF/INPS verschickt in nächster Zeit wieder einen Versicherungsauszug an alle versicherten ArbeitnehmerInnen, landwirtschaftliche ArbeitnehmerInnen, Hausangestellte, zur freiwilligen Weiterversicherung ermächtigte Personen, selbständige Bauern, Handwerker und Kaufleute. Diese Auszüge sind genau zu kontrollieren. Fehler der anagraphischen Daten, Adressenänderungen, Unstimmigkeiten der Steuernummer sind dem NISF/INPS mitzuteilen. Das Patronat SBR steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Des weiteren sind die sozialversicherten Zeiträume genau zu kontrollieren, anhand der Angaben des Arbeitsbuches, der 01/M oder der CUD. Die Mitarbeiter des Patronates SBR überprüfen gerne für Sie die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsauszuges und berechnen für Sie den Versicherungszeitraum. Unregelmäßigkeiten der Beitragslage müssen dem NISF/INPS gemeldet werden, um die Verjährungsfrist von zehn Jahren zu unterbrechen. Eine Richtigstellung der Versicherungsposition wäre in diesem Falle für den Versicherten kostenlos. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist kann dies nur noch durch einen Nachkauf erfolgen, was sehr teuer werden kann.