SBR

Das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld

Staatliches Mutterschaftsgeld
Das Patronat SBR erinnert daran, dass für jedes Kind innerhalb sechs Monate nach Geburt oder Adoption/Anvertrauung, um das staatliche Geburtengeld angesucht werden kann.
Wer hat Anrecht?
Wer kein anderes Mutterschaftsgeld erhält bzw. die Höhe unter dem des staatlichen Mutterschaftsgeldes liegt.
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen nicht übersteigt (bei drei Familienmitgliedern 28.308,42 Euro im Jahr 2003).
Frauen, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind, EU-Staatsbürgerinnen oder im Besitz der Aufenthaltskarte („carta di soggiorno") sind.
Wieviel erhält man?
Der Gesamtbetrag beträgt 2003 1.357,80 Euro (271,56 Euro pro Monat für maximal fünf Monate).
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gestellt werden, mitzubringen sind:
Die letzte Steuererklärung
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den Mietvertrag
einen Familienbogen
einen gültigen Personalausweis
Staatliches Familiengeld
Jedes Jahr kann um das staatliche Familiengeld angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
EU-Staatsbürgerschaft
Mindestens drei minderjährige Kinder
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einer Familiengemeinschaft, bestehend aus fünf Personen, darf das Gesamteinkommen 20.382,05 Euro nicht überschreiben.
Wieviel erhält man?
Der Höchstbetrag für das Jahr 2003 beträgt 113,23 Euro monatlich.
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gemacht werden, mitzubringen sind:
einen Familienbogen
die letzte Steuererklärung
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den Mietvertrag
einen gültigen Personalausweis

SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen

Ab Jänner 2004 bis spätestens 31. März 2004 kann wieder das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen beim NISF/INPS eingereicht werden.
Ansuchen kann, wer
seit mindestens zwei Jahren sozialversichert lohnabhängig ist;
im Jahr 2003 mindestens 78 effektiv geleistete Arbeitstage aufweisen kann.
Das Arbeitslosengeld wird maximal für so viele Tage gewährt wie im vorher gearbeiteten Jahr gearbeitet wurden, wobei 30 Prozent der effektiven Durchschnittsentlohnung als Rechenbasis herangezogen werden.
Der Antrag kann im Patronat SBR gestellt werden.
Mitzubringen sind
Arbeitsbuch bzw. Aufstellung der im Jahr 2003 geleisteten Arbeitszeiten
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Einkommenserklärung, wenn gleichzeitig um die Familienzulage angesucht wird.