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Gratis Arbeit für Familienmitglieder

Eine häufig gestellte Frage bezieht sich auf folgendes Problem: Darf ich meinem Vater, meinem Sohn bzw. Tochter oder meinem Enkel beim Hausbau oder sonstwie helfen. Entsteht hier ein abhängiges Arbeitsverhältnis mit allen Folgen oder wie ist dies eigentlich arbeitsrechtlich?
Die Antwort auf diese Frage ist relativ einfach.
Arbeitsleistungen im Bereich der zusammenlebenden Familienmitglieder nimmt man an werden gratis geleistet und somit entsteht kein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne. (Kassation 01.02.1989 Nr. 620)
Gratisarbeit ist aber nicht gegeben, wenn die Arbeit außerhalb der Familiengemeinschaft geleistet wird oder wenn die Betroffenen nicht unter dem selben Dach wohnen, sondern in eigenen Häusern oder Wohnungen (Kassation 14.12.1994 Nr. 10664).

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Meine bisherige Tätigkeit

Der Einsatz gegen die steigenden Lebenshaltungskosten und für die gerechte Behandlung der Arbeiterschaft in Lohn- und Gehaltsfragen stand im Vordergrund meiner bisherigen Tätigkeit. Im einzelnen: Ich habe eine Eingabe an die Landesregierung gemacht, um im laufenden Haushalt die Mittel für die Beratung und den Schutz der Verbraucher auf mindestens einen Euro pro Kopf der Bevölkerung zu verdoppeln. Anlässlich der Polemik um die Politikergehälter habe ich meiner Landtagsfraktion einen schriftlichen Vorschlag unterbreitet, um mehr Transparenz zu schaffen und den Abgeordneten die Möglichkeit zu bieten, freiwillig in einen „gläsernen" Fonds für soziale Zweckbestimmungen einzuzahlen.
Im sozialen Sektor habe ich die Landesregierung, im Besonderen den für Personal zuständigen Landesrat, schriftlich ersucht, endlich für die rund 8000 Südtiroler Lehrer/innen den Zugang zum Zusatzrentenfonds der Region (Laborfonds) zu eröffnen, um ihre Altersabsicherung zu verbessern. Desgleichen habe ich in einer Aussprache mit dem zuständigen Landesrat gefordert, dass die dem Land zustehende Auszahlung der Abfertigungsquote, wo es Verzögerungen von bis zu anderthalb Jahren gibt, sofort vorgenommen wird.
In einer Aussprache mit hohen Exponenten der Postverwaltung habe ich darauf gedrängt, dass die extrem gespannte Personalsituation durch Aufnahmen von zusätzlichen Mitarbeitern, in welcher Form auch immer, verbessert wird und entsprechende Zusicherungen erhalten.
Neben diesen vorrangigen Anliegen habe ich bei allen Gelegenheiten auf die sozialen Verpflichtungen der Landesverwaltung hingewiesen, im Besonderen, was die Familienpolitik, die Aus- und Weiterbildung in die entgegenkommende Gestaltung von Arbeitsmöglichkeiten für die Familien angeht.