Landesbedienstete
Ablehnung des Angebotes zum Vertrag für die Berufsausbildung
Der Vorstand des Asgb-Landesbedienstete hat in seiner Sitzung vom 14.05.04 beschlossen, den Vertrag zu den Berufsbildern vorerst nicht zu unterzeichnen. Die Arbeitgeberseite besteht derzeit auf einigen Standpunkten, die für uns nicht annehmbar sind. Die nachstehenden Punkte sind zu berichtigen, bevor unterzeichnet werden kann.
1. Führerscheinprüfer
Mit der Begründung, dass für die Höherstufung die Voraussetzungen fehlen, wurde unsere Forderung das Berufsbild des Führerscheinprüfers in die VII. Funktionsebene zuzuordnen, abgelehnt. Für diese Kategorie wurde allerdings eine Zulage wurde für den Fall zugesagt, dass die Gewerkschaften mit der Rückstufung einer anderen vergleichbaren Kategorie einverstanden sind. Wir weisen diesen „Vorschlag" entrüstet zurück. Ein Unrecht zu beseitigen, um ein anderes einzuführen, kann es wohl nicht sein.
2. Fachlehrer mit Hochschulabschluss
Die Einführung eines Berufsbildes für Fachlehrer mit dreijährigem Hochschulabschluss in der siebten Funktionsebene würde die derzeitigen Schwierigkeiten im Berufschulbereich weiter zuspitzen. Die Berufsbilder für die Berufsschullehrer sind in jedem Fall im Einklang mit den neuen noch abzuschließenden Verträgen zu sehen. Da sich derzeit der Arbeitgeber nicht entscheiden kann, den Lehrberuf grundlegend von der Verwaltungstätigkeit zu unterscheiden, sind wir nicht bereit, kurzfristig Eingeständnisse zu machen, welche in Kürze neuen Unmut erwecken würde. Der Arbeitgeber hat versucht, die Gewerkschaften unter Druck zu setzen, indem er die längst fällige Sanierung der Fachlehrer mit gleichen Voraussetzungen, wie die Altsupplenten von der Verabschiedung des Berufsbildes des Fachlehrers mit Hochschulabschluss abhängig macht.
3. Technische Schulassistenten
Obwohl für diese Berufsgruppe wiederholt eine Aufwertung gefordert wurde, sind alle Bemühungen bislang umsonst gewesen. Da die zuständigen Abteilungen und das Schulamt keine Einigkeit finden konnten, ist für eine weitere Sanierung dieser Kategorie von Seiten der Personalverwaltung kein Handlungsbedarf.
4. Wildbachverbauer
Für die Kollegen der Wildbachverbauung wurde die Einführung eines eigenen Berufsbildes grundsätzlich angenommen. Ein konkreter Vorschlag steht aber noch aus.
5. Behindertenbetreuer
Diese KollegInnen beklagen eine unzureichende Ausbildung, um im Schul- und Kindergartenbereich ihre Arbeit zu verrichten. Die Abwanderung in andere Strukturen oder Tätigkeiten ist die Folge. Daher wäre für diese Kategorie eine auf fünf Jahre ausgedehnte Spezialisierung mit Maturaabschluss und entsprechende Höherstufung erforderlich. Die Personalverwaltung sieht diese Notwendigkeit nicht, obwohl sie auch von Fachleuten längst erkannt wurde.
Wegen des neuen Ausbildungsverfahrens, welches den Hochschulabschluss bereits nach dreijährigem Studium vorsieht, beabsichtigt die Personalabteilung die betroffenen Kategorien nicht mehr, wie bisher in die achte, sondern in die siebte Funktionsebene einzustufen. Dieser Grundsatz ist in Frage zu stellen. Die Einstufung sollte in erster Linie nach dem Arbeitsaufwand gerichtet werden und nicht nur nach der Anzahl der Studienjahre. Wir wiederholen, dass wir für gleiche Arbeit gleichen Lohn fordern.
Im übrigen beinhaltet die Verabschiedung der Berufsbilder Grundsätze, die ihre Auswirkungen auf den gesamten öffentlichen Dienst haben werden. Grundsätze sollten aber dort ausgehandelt werden, wo sie ihren Wirkungsbereich haben. In diesem Fall wären sie daher bereichsübergreifend abzuklären.