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Leserbrief

Danke für die aufschlussreiche Information, die neulich in der Tageszeitung Dolomiten zu lesen war (am Dienstag, den 25.01.05, auf Seite 14). „Bauern erhalten Rentenbeitrag zurück" lautete die Überschrift! Der Antrag muss bis 16. März beim Amt für Vorsorge und Sozialversicherung gestellt werden – weist der Bauernbund hin - um 50 Prozent des NISF/INPS-Rentenbeitrages zurückzuerhalten. Der Hof muss laut Höfekartei mindestens 20 Erschwernispunkte aufweisen; es dürfen nicht mehr als 35 Großvieheinheiten gehalten werden, und es dürfen nicht mehr als drei Hektar Obst- und Weinbau bearbeitet werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, gelten die landwirtschaftlichen Betriebe als „benachteiligt".
Übers Internet ist in der NISF/INPS-Information herauszufinden, dass ein Bauer im Berggebiet - ganz Südtirol zählt dazu - für das gesamte Jahr 2004 insgesamt 1.746,16 Euro an Sozialbeiträgen entrichtet; er ist dann das gesamte Jahr hindurch pensionsversichert, und die Unfallversicherung ist auch schon dabei. Die Hälfte dieses Betrages (= 873,08 Euro) wird jedem betroffenen Bauer rückvergütet. Dieses Amt für Vorsorge und Sozialversicherung sollte wohl eigentlich Amt für Ergänzungsvorsorge heißen. Der gesamte Zusammenhang wäre aber bestimmt noch leichter zu erkennen, hätte der Bauernbund frisch das Amt vom Familienpaket genannt. Ja, genau, über das seinerzeitige Familienpaket wird nicht nur Geburtengeld, Betreuungszulage, Hausfrauenrente, Familiengeld, und, und, und abgewickelt, sondern auch diese Rückvergütung der Rentenbeiträge für Bauern.
Den Bergbauern in den verschiedenen Seitentälern Südtirols, die unten vom Tal hinauf sich oft als „Schwalbennester" und „Adlerhorste" ausgeben, ist bestimmt kein einziger Südtiroler über diese Unterstützungsform neidisch. Mit sehr viel Einsatz, bei einem oft äußerst spärlichem Ertrag, verteidigen sie ihr Erbe, erhalten die schöne Landschaft und ringen ums Überleben. Auch heute noch sitzen vereinzelt an diesen Bergbauernhöfen am Tisch mehr Mäuler als im Stall Kühe stehen.
Auf einem Hof mit 35 Großvieheinheiten, bei drei Hektar Obst- oder Weinbau wird dort aber auch ums Überleben gerungen? Mindestens 20 Erschwernispunkte zu haben, die in der Höfekartei festgeschrieben sind, ist überhaupt kein Problem, sagen Eingeweihte. Mit dem Milchgeld allein von jährlich mindestens 60.000 Euro einem Reinerlös von mindestens 40.000 Euro pro Jahr für das Obst oder die Trauben, die an die Genossenschaft gehen, ist es richtig, dass diese auch noch Versicherungsbeiträge rückvergütet erhalten?
Diese Frage zu stellen muss doch erlaubt sein, wenn dem Arbeiter mit einem Monatslohn von kaum 1.000 Euro nicht nur Geld fürs Ticket sondern auch noch Beiträge für die Pflegesicherung abgeknöpft werden sollen? Und, hätte die Öffentlichkeit nicht auch ein Recht darauf, informiert zu werden, wie viel Gelder so ausgesprochen an jene Berufsgruppe zurückfließen, die mit Sicherheit am wenigstens zum Steueraufkommen überhaupt beiträgt?
Pramsohler Serafin
Fachsekretär Metall im ASGB

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Finanzgesetz 2005

Neuerungen im steuerlichen Sektor

Für das Jahr 2005 wurden die Steuersätze auf drei reduziert. Die dadurch erhöhte Besteuerung wird durch die bereits im Jahr 2003 eingeführte sogenannte steuerfreie Zone („no tax area") abgeschwächt bzw. aufgehoben. Neu hinzu kommt eine weitere steuerfreie Zone für zu Lasten lebende Familienangehörige. Das bedeutet, dass nicht mehr wie bisher Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienangehörige von der Bruttosteuer abgerechnet werden, sondern die Freibeträge werden nun direkt von dem zu besteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch erhält man die Steuergrundlage auf der die Einkommensteuer IRE (ex IRPEF) gemäß den neuen Steuersätzen progressiv berechnet wird. Die sogenannte Sicherheitsklausel („clausola di salvaguardia") erlaubt es für das Jahr 2005 zwischen dem günstigsten Steuersystem zu wählen, also dem aktuellen, dem von 2004 oder dem vorhergehenden bis zum 31.12.2002 gültigen. Konkret bedeutet dies, dass mit der Steuererklärung im Jahre 2006 (Einkommen 2005) gewählt werden kann, welches System für den einzelnen Steuerzahler angewandt werden soll.