SBR
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für das Jahr 2004
Wer hat Anrecht?
Alle landwirtschaftlichen ArbeiterInnen, die
In den Namensverzeichnissen der landwirtschaftlichen Arbeiter für das Jahr 2004 eingetragen waren;
In den letzten zwei Jahren insgesamt 102 landwirtschaftliche Tagschichten erreicht haben;
In den letzten zwei Jahren eine vorwiegende Tätigkeit in der Landwirtschaft ausgeübt haben.
Der Antrag
Der Antrag des landwirtschaftlichen Arbeitslosengeldes ist innerhalb 31. März 2005 beim NISF/INPS einzureichen. Alle jene, die bereits im Vorjahr angesucht haben, erhalten das Antragsformular per Post vom NISF/INPS zugeschickt.
Beim Ausfüllen des Antrages sind euch die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Gesuchsformular
Identitätskarte
Wer im Jahr 2004 außerhalb der Landwirtschaft tätig war, Bestätigung der Arbeitszeit
Bankdaten
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass.
Sollte gleichzeitig das Familiengeld angesucht werden:
Einkommenserklärungen 2003 und 2004
Familienbogen