Gesundheitsdienst
Individuelles Gehalt auf Grund der Berufserfahrung
Der Artikel 18 des Bereichsabkommens vom 19.04.2005 sieht in ganz bestimmten Fällen die Möglichkeit der wirtschaftlichen Anerkennung einer bereits erworbenen Berufserfahrung auf die berufliche Entwicklung vor.
Wer kann ansuchen?
Bedienstete, die nach dem 19. April 05 unbefristet angestellt werden. Der Antrag kann innerhalb von 90 Tagen ab Unterzeichung des Arbeitsvertrages vorgelegt werden.
Bedienstete, die am 19. April 05 bereits unbefristet im Dienst waren. Der Antrag kann jederzeit vorgelegt werden.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Es muss sich um geleistete Dienste in gleichwertigen, analogen oder höheren Berufsfiguren handeln.
Es muss sich um Dienste handeln, die einen direkten Bezug zur Tätigkeit im Sanitätsbetrieb haben.
Welche Auswirkung hat die Anerkennung?
Vorzeitige Gewährung einer Gehaltsklasse (in der unteren Besoldungsstufe)
Vorzeitiger Aufstieg von der unteren in die obere Besoldungsstufe
Vorzeitige Gewährung einer Gehaltsvorrückung (in der oberen Besoldungsstufe)
Verkürzung der Verweildauer in der bei der Anstellung zustehenden wirtschaftlichen Position