Aktuell
Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten
Erfolg für den ASGB
Seit der Verlagerung der Mietbeiträge auf das „Assessorat für Familie“ haben sich zahlreiche Mitglieder, zumeist Familien, an den ASGB gewandt, da sie entweder gänzlich vom Wohngeld ausgeschlossen wurden oder sich im Chaos der EEVE nicht zurechtfinden. Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat aber die Benachteiligung von INAIL-Rentenbeziehern, denen attestiert wurde, die INAIL-Rente wäre ein Einkommen und würde somit als Bemessungsgrundlage für die EEVE berücksichtigt werden müssen. Dabei stellt die INAIL-Rente kein Einkommen dar, sondern ist lediglich eine Vergütungsleistung für Beeinträchtigungen. Durch die Intervention des ASGB wurde in einem Fall nun erreicht, dass dem Betroffenen die gestrichenen Beiträge nachträglich ausgezahlt worden sind. Wir rufen alle Mitglieder auf, die aufgrund ihrer INAIL-Rente aus dem Raster gefallen sind, sich bei uns zu melden. Wir werden die Situation analysieren und eventuell die nötigen Schritte in die Wege leiten, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.