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Erhöhung der Renten wegen Inflation
Das kürzlich verabschiedete Rundschreiben des Ministeriums, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 275/2018 legt fest, dass die effektive Inflation auf nationaler Ebene im letzten Jahr 1,1 Prozent betragen hat. Die Rentenbeträge sind bekanntlich, aufgrund der programmierten Inflation, bereits ab 01.01.2018 um 1,1 Prozent erhöht worden. Somit ist für das Jahr 2018 kein weiterer Ausgleich notwendig. Weiters sieht das genannte ministerielle Rundschreiben vor, dass die programmierte Inflation für das kommende Jahr ebenfalls 1,1 Prozent ausmacht. Dementsprechend werden alle Rentenbeträge ab dem 01.01.2019 um 1,1 Prozent erhöht. Es ist zwar eine magere Erhöhung, aber immerhin eine Kleinigkeit.