Dienstleistungen
INPS: Bonus Kinderhort (asilo nido) 2019
Ansuchen können in unserem Patronat gestellt werden
Es handelt sich dabei um einen Jahresbonus bis maximal 1.500 Euro, der sich nach dem Schulkalender richtet und einem Elternteil, dessen Kind eine Kleinkindereinrichtung besucht, zusteht. Die Auszahlung des Betrages erfolgt monatlich, aufgeteilt in elf Raten.
Unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handelt, steht dieser Bonus Eltern von Kindern zu, die ab Jänner 2016 geboren, adoptiert oder anvertraut worden sind und das dritte Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Er kann auch für die Ausgaben von einer Kinderbetreuung zu Hause beansprucht werden, falls das Kind aus medizinischen Gründen keine Einrichtung besuchen darf und dies von einem Arzt bestätigt wird. Die Anfrage um die Zuweisung des Bonus kann nur von einem Elternteil gestellt werden. Dieser Anfrage muss der Zahlungsschein über die entsprechende Monatsgebühr sowie die Besuchsbestätigung beigelegt werden. Wird von der öffentlichen Einrichtung im Voraus die Einzahlung der Gebühr verlangt, so braucht es das Einschreibeformular.
Leidet das Kind an einer chronischen Erkrankung und kann daher aus ärztlicher Sicht keine Kinderkrippe besuchen, so muss dem Antrag um den Bonus das entsprechende ärztliche Zeugnis beigelegt werden. Der behandelnde Kinderarzt muss aufgrund der chronischen Erkrankung bestätigen, dass das Kind aufgrund dessen Gesundheitszustandes das gesamte Jahr 2019 nicht den Kinderhort besuchen kann. In diesen Fällen wird der Bonus in einer Einmalzahlung vergütet.
Unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handelt, steht dieser Bonus Eltern von Kindern zu, die ab Jänner 2016 geboren, adoptiert oder anvertraut worden sind und das dritte Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Er kann auch für die Ausgaben von einer Kinderbetreuung zu Hause beansprucht werden, falls das Kind aus medizinischen Gründen keine Einrichtung besuchen darf und dies von einem Arzt bestätigt wird. Die Anfrage um die Zuweisung des Bonus kann nur von einem Elternteil gestellt werden. Dieser Anfrage muss der Zahlungsschein über die entsprechende Monatsgebühr sowie die Besuchsbestätigung beigelegt werden. Wird von der öffentlichen Einrichtung im Voraus die Einzahlung der Gebühr verlangt, so braucht es das Einschreibeformular.
Leidet das Kind an einer chronischen Erkrankung und kann daher aus ärztlicher Sicht keine Kinderkrippe besuchen, so muss dem Antrag um den Bonus das entsprechende ärztliche Zeugnis beigelegt werden. Der behandelnde Kinderarzt muss aufgrund der chronischen Erkrankung bestätigen, dass das Kind aufgrund dessen Gesundheitszustandes das gesamte Jahr 2019 nicht den Kinderhort besuchen kann. In diesen Fällen wird der Bonus in einer Einmalzahlung vergütet.