aktuell
Haushaltsgesetz 2007
Die Zuckerlen der „Finanziaria"
Mit einer ganzen Reihe von Förderungen für Otto und Ottilie Normalverbraucher wartet das viel diskutierte Finanzgesetz auf. Weil diese Förderungen und Begünstigungen im Dschungel der 1364 Artikel des Gesetzestextes kaum zu finden sind, listete die Verbraucherzentrale die wichtigsten auf:
Verschrottung und Kauf von Autos und Motorrädern
Für die Verschrottung von Fahrzeugen der Klasse Euro 0 und Euro 1 im Laufe des Jahres 2007 ist eine Verschrottungsprämie vorgesehen (höchstens 80 Euro). Wer nach der Verschrottung kein neues Fahrzeug kauft und kein weiteres besitzt, erhält die Rückerstattung der Kosten des Jahresabonnements für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Gemeindegebiet.
Wer nach der Verschrottung ein neues Fahrzeug der Klasse Euro 4 oder Euro 5 erwirbt, das nicht mehr als 140 gr. CO2 emittiert, erhält einen Beitrag von 800 Euro, sowie eine Befreiung von der Autosteuer (ist abhängig vom Hubraum). Die Modalitäten müssen noch festgelegt werden.
Kauf von Öko-Fahrzeugen
Beim Kauf von neuen Fahrzeugen, die mit GPL, Methangas, Strom oder Wasserstoff angetrieben werden, oder Hybridmotoren mit diesen Antriebsarten, gibt es zwischen 1.500 und 2.000 Euro Förderung, je nach Emissionswert (für Kaufverträge vom 03.10.2006 bis zum 31.12.2009).Für Südtirol gelten hier jedoch eigene Steuervergünstigungen, welche bereits seit einigen Jahren in Kraft sind und für 2007 wieder bestätigt wurden.
Motorräder
Beim Kauf eines Motorrades der Klasse Euro 3 und gleichzeitiger Verschrottung eines Motorrades der Klasse Euro 0 gibt es eine Verschrottungsprämie von 80 Euro und die Befreiung von der Fahrzeugsteuer für fünf Jahre.
Arbeiten an Gebäuden
Von der Steuer abziehbar sind Ausgaben, welche für energetische Umbauarbeiten an Gebäuden durchgeführt wurden und die eine jährliche Einsparung der Heizenergie von 20 Prozent gemäß Gesetz 192/2005 mit sich bringen.
Dieselbe Förderung gilt für Neubauten, sofern der Baubeginn innerhalb 31.12.07 und das Bauende innerhalb von drei Jahren erfolgt. Bei Neubauten muss die Energieeinsparung 50 Prozent gemäß oben genanntem Gesetz betragen.
Gefördert wird auch der Einbau von Wärmedämmung an Mauern und Böden und der Einbau von Isolierfenstern bei bestehenden Gebäuden.
Weiters gibt es Steuerbegünstigungen für die Installation von Sonnenkollektoren zur Produktion von Warmwasser für den privaten und industriellen Gebrauch, sowie für die Beheizung von Schwimmbädern, Sportanlagen, Altersheimen, Schulen und Universitäten.
Von der Steuer abgezogen werden ab sofort auch Ausgaben für neue Heizkessel und Heizanlagen.
Der Steuerabzug für obgenannte Arbeiten beträgt 55 Prozent und kann aufgeteilt auf drei Jahren beansprucht werden.
36 Prozent Steuerabzug gibt es auch weiterhin für Ausgaben im Rahmen von Renovierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden.
Achtung! Für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen gibt es eine Reihe von Bedingungen, die zu erfüllen sind. Des weiteren werden auch hier noch Durchführungsbestimmungen erlassen.
Kinderhorte
Verlängert wurde auch der Steuerabzug für die Kosten der Kinderhorte für Kinder zwischen drei Monaten und drei Jahren.
Sportvereine
Von den Steuern abziehbar sind die Beiträge, welche für Kinder zwischen fünf und 18 Jahren an Sportvereine, Schwimmbäder und für andere Freizeitsportaktivitäten bezahlt werden.
Betreuungspersonen
Die Ausgaben für Personen, welche die Betreuung einer unselbständigen Person übernehmen, sind von der Steuer abziehbar.
Kühlschränke
Wer seinen alten Kühlschrank, seine alte Kühltruhe innerhalb 31.12.07 durch ein neues Gerät ersetzt, das mindestens der Energieklasse A+ entspricht, kann bis zu 200 Euro von der Steuer abziehen.
StudentInnen
Von der Steuer abziehbar sind die Mieten, welche StudentInnen bezahlen, die an Universitäten inskribiert sind, welche mindestens 100 km vom Heimatort entfernt liegen. Die Mietwohnung muss in der Gemeinde der Universität oder in einer Umliegergemeinde gelegen sein.
Fernseher
Einen Steuerabzug gibt es auch beim Kauf eines neuen Fernsehers, sofern er mit einem integrierten digitalen Empfänger ausgestattet ist. Voraussetzung ist die reguläre Bezahlung der Fernsehsteuer.
Medikamente
Ab 1. Juli 2007 können die Ausgaben für Medikamente nur mehr unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgezogen werden. Dazu muss auf dem Kassabon oder auf der Rechnung der Name des Medikamentes, dessen Anzahl und Menge, sowie die Steuernummer des Abnehmers eingetragen sein. Letztere kann auch händisch eingetragen werden.
Menschen mit Behinderung
Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung (laut Gesetz 104/92, Art. 3) können von der Steuer abgeschrieben werden.
Die Durchführungsbestimmungen zu den Gesetzesartikeln müssen zum Teil erst noch erlassen werden.