ÖFFENTLICHER DIENST
Zwischenbilanz zu den Verhandlungen zum BÜKV
Bei der letzten Verhandlung wurden die drei Themenbereiche, die für den Vorvertrag vorgesehen sind, noch weiter vertieft.
Zum Inflationsausgleich gibt es wenig Spielraum, da die Summe der insgesamt 4,8 Prozent Erhöhung von der Landesregierung restriktiv genehmigt wurde, das heißt, dass es bei
Beim Leistungslohn ist es so, dass der Fonds für den Leistungslohn verdoppelt wird. In Zukunft wird im Juni die Leistungsprämie doppelt ausbezahlt. Hier muss noch weiterverhandelt werden, da die öffentliche Delegation 60 Prozent der Leistungsprämie an individuelle Ziele koppeln will. Dieser Prozentsatz ist für uns viel zu hoch gegriffen. Wir akzeptieren hier maximal einen Betrag von 40 Prozent.
Hinsichtlich der Zweisprachigkeitszulage hat es zwar eine Öffnung gegeben, aber leider haben wir noch keine konkreten Zahlen zur Verfügung.
Der Vorschlag wäre, die Zweisprachigkeitszulage wieder aus dem Grundgehalt heraus zu nehmen, neu zu berechnen und dann aufgewertet zu auszubezahlen. Natürlich kann dieser Vorschlag erst dann bewertet werden, wenn Zahlen vorliegen. Der Rest wäre nur Spekulation. Aber es muss schon ein ordentlicher Betrag sein, damit wir dem zustimmen.
Das nächste Treffen findet am 7. Oktober statt. Bis dahin werden wir mit der gesamten öffentlichen Delegation Berechnungen zur Zweisprachigkeitszulage durchführen.
Zum Inflationsausgleich gibt es wenig Spielraum, da die Summe der insgesamt 4,8 Prozent Erhöhung von der Landesregierung restriktiv genehmigt wurde, das heißt, dass es bei
1,5 Prozent Erhöhung ab 1.1.2019
1,6 Prozent Erhöhung ab 1.1.2020
und bei 1,7 Prozent Erhöhung ab 1.1.2021 bleiben wird.
Die Berechnung der Erhöhung findet auf die gesamten Grundlohnelemente statt, d.h. sie wird individuell berechnet.Beim Leistungslohn ist es so, dass der Fonds für den Leistungslohn verdoppelt wird. In Zukunft wird im Juni die Leistungsprämie doppelt ausbezahlt. Hier muss noch weiterverhandelt werden, da die öffentliche Delegation 60 Prozent der Leistungsprämie an individuelle Ziele koppeln will. Dieser Prozentsatz ist für uns viel zu hoch gegriffen. Wir akzeptieren hier maximal einen Betrag von 40 Prozent.
Hinsichtlich der Zweisprachigkeitszulage hat es zwar eine Öffnung gegeben, aber leider haben wir noch keine konkreten Zahlen zur Verfügung.
Der Vorschlag wäre, die Zweisprachigkeitszulage wieder aus dem Grundgehalt heraus zu nehmen, neu zu berechnen und dann aufgewertet zu auszubezahlen. Natürlich kann dieser Vorschlag erst dann bewertet werden, wenn Zahlen vorliegen. Der Rest wäre nur Spekulation. Aber es muss schon ein ordentlicher Betrag sein, damit wir dem zustimmen.
Das nächste Treffen findet am 7. Oktober statt. Bis dahin werden wir mit der gesamten öffentlichen Delegation Berechnungen zur Zweisprachigkeitszulage durchführen.