Dienstleistungen
DGA
Steuererklärung 2021
Einkommen 2020
Ab Mitte April bis 24. September ist es möglich die Steuererklärung Mod. 730 in den ASGB Büros abzufassen. Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärung machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2020 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Wer im Jahr 2020 den Lohnausgleich über das NISF/INPS ausbezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen; das entsprechende Mod. CU der INPS kann direkt in unserem Büro gedruckt werden.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Außerdem sollte man heuer überprüfen, ob der sogenannte Bonus IRPEF (früher Bonus Renzi) richtig verrechnet wurde; nachdem die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf den Bonus seit Juli 2020 erhöht und nicht immer richtig angewandt wurden, könnte man diesen Bonus mit der Abfassung der Steuererklärung beziehen. Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Die Rentner, welche bereits 2020 beim ASGB eine Steuererklärung gemacht haben, werden von den MitarbeiterInnen des Steuerbeistandszentrums DGA telefonisch kontaktiert.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Außerdem sollte man heuer überprüfen, ob der sogenannte Bonus IRPEF (früher Bonus Renzi) richtig verrechnet wurde; nachdem die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf den Bonus seit Juli 2020 erhöht und nicht immer richtig angewandt wurden, könnte man diesen Bonus mit der Abfassung der Steuererklärung beziehen. Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Termin vormerken
Um die Wartezeiten für die Abfassung der Steuererklärung so kurz wie möglich zu halten, werden wir auch heuer wieder die Steuererklärungen nur nach Terminvereinbarung abfassen.Die Rentner, welche bereits 2020 beim ASGB eine Steuererklärung gemacht haben, werden von den MitarbeiterInnen des Steuerbeistandszentrums DGA telefonisch kontaktiert.
Terminvereinbarung ASGB-Neumarkt
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod 730/2021 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin telefonisch zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Anmeldungen werden immer Freitags von 08.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812 857 entgegengenommen.
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an mdibiasi@asgb.org möglich.
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an mdibiasi@asgb.org möglich.
Terminvereinbarung ASGB-Sterzing
Dienstag und Donnerstag, von 9.00 – 12.00 und von 14. – 16.30 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an szihl@asgb.org möglich.
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an szihl@asgb.org möglich.