DGA


Wichtiges in Kürze

Verrechnung Mod. 730/2021
Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim sogenannten Mod. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben mit dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurde. Hat jemand in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt, oder hat der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben wahrscheinlich nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden, allerdings muss das dem Steuerbeistandszentrum im ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch per Bank eingezahlt werden.
Sofortkontrolle
Einige Steuererklärungen werden auch heuer wieder gleich von der Agentur der Einnahmen überprüft. Es betrifft jene, die große Abweichungen zwischen dem sogenannten „precompilato“ und dem Mod. 730 aufweisen. Diese wurden dem Arbeitgeber gar nicht weitergeleitet, die Arbeitnehmer und Rentner müssen also auf die Auszahlung des entsprechenden Guthabens länger warten. In den nächsten Wochen sollte die Agentur der Einnahmen die vorgesehenen Kontrollen durchführen und dann sollten die Guthaben, sofern sie zustehen, direkt an die Betroffenen ausgezahlt werden.
Letzter Abgabetermin für Steuererklärung
Wer heuer noch keine Steuererklärung gemacht hat, kann dies gegen Bezahlung einer geringen Strafe noch bis voraussichtlich Ende Jänner 2022 nachholen. Aus technischen Gründen ist es ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten, da die Steuererklärung auch noch telematisch verschickt werden muss. Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, könnten durch die Abfassung einer Steuererklärung ein Guthaben erzielen; betroffen sind dabei vor allem Studenten, Lehrlinge oder auch andere Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren. Dasselbe kann auch bei Rentnern zutreffen, die nicht das ganze Jahr eine Rente bezogen haben. Genaueres kann man nur bei Vorlage des Mod. CU (certificazione unica) feststellen.
Wichtig: CU INPS sowie INAIL
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das NISF/INPS sowie das Unfallinstitut INAIL die Mod. CU nicht mehr per Post zuschicken. Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 eine Arbeitslosenunterstützung oder ein Unfallgeld erhalten haben und noch andere Einkommen erzielt haben, sind auch zur Abfassung einer Steuererklärung verpflichtet und können dies noch bis innerhalb Ende Jänner 2022 nachholen. Ebenso sind jene Arbeitnehmer verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, die im Jahr 2020 Lohnausgleichskassa von Seiten der INPS erhalten haben.
Ergänzungen bei fehlerhaften Steuererklärungen
Fehlerhafte Steuererklärungen der vergangenen Jahre können noch ausgebessert bzw. ergänzt werden. Das heißt, sollte jemand eine größere Abschreibung übersehen haben, kann man diese mit einem sogenannten „Integrativo“ noch nachträglich geltend machen. Auch eine eventuelle höhere Steuerschuld kann mit einer Ergänzung der Steuererklärung ausgeglichen werden.
Fehlerhafte Steuerbescheide
Es passiert immer wieder, dass fehlerhafte Steuerbescheide über eine vermeintlich höhere Steuerschuld von der Agentur der Einnahmen verschickt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diese vor Bezahlung überprüfen zu lassen. Fehlerhafte Steuerbescheide können innerhalb eines Monats ab Erhalt richtig gestellt werden.
Vermögen im Ausland
Wer den Steuerwohnsitz in Italien und im Ausland gearbeitet hat bzw. im Ausland Finanzvermögen oder Liegenschaften besitzt, muss diese in Italien besteuern. Dies erfolgt über das Modell REDDITI, das voraussichtlich bis Ende Jänner 2022 abgefasst werden kann. Die im Ausland bezahlte Steuer wird dabei verrechnet.
RED Erklärung für Rentner
Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob jetzt im Herbst eine sogenannte Einkommenserklärung an das NISF/INPS notwendig ist. Das Renteninstitut überprüft dabei, ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind. Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED Erklärung kann voraussichtlich bis Ende März 2022 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU, Nachweis über Zinserträge sowie eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).
Befreiung von der Fernsehgebühr
Wie schon in den letzten Jahren, wird auch im Jahr 2022 die RAI Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingehoben. Die Zahlungspflicht besteht für alle Inhaber eines Stromlieferungsvertrages, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Besitzer eines Stromanschlusses auch ein Fernsehgerät haben. Wer effektiv kein Fernsehgerät besitzt kann wie in den vergangenen Jahren um die Befreiung von der Gebühr ansuchen. Das entsprechende Gesuch muss innerhalb 31. Jänner 2021 eingereicht werden.
Rentner mit einem Mindestalter von 75 Jahren und einem Jahreseinkommen (inklusive jenem des Ehepartners) unter 8.000 Euro sind auf jeden Fall von der RAI Fernsehgebühr befreit. Allerdings muss auch hier ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
Müllgebühren für 65+ in Bozen
In der Gemeinde Bozen lebende Familien können um eine Tarifbegünstigung der Müllgebühren ansuchen, wenn alle Familienmitglieder über 65 Jahre alt sind oder auf deren Familienbogen jüngere Personen aufscheinen, die eine Behinderung von mindestens 75 Prozent aufweisen. Ausschlaggebend ist der sogenannte ISEE-Wert. Die Begünstigung hängt von der jeweiligen Einkommensstufe ab und kann von 20 bis 50 Prozent betragen.
Steuervorteil Zusatzrente
Bekanntlich sind die eingezahlten Beiträge in den Zusatzrentenfonds steuerfrei; der Steuervorteil wird bereits auf dem Lohnstreifen verrechnet und ausbezahlt. Wer den Höchstbetrag von 5.164,57 Euro nutzen möchte, kann noch innerhalb Ende des Jahres Zusatzzahlungen in den Laborfonds tätigen. Auch die Beiträge, die zugunsten der zu Lasten lebenden Familienmitglieder eingezahlt werden, sind vom Gesamteinkommen innerhalb der oben genannten Höchstgrenze abziehbar. Bei der nächsten Steuererklärung können die eingezahlten Zusatzbeiträge in Abzug gebracht werden; dabei ergibt sich je nach Einkommensstufe des Steuerzahlers ein Guthaben von 23, 27, 38, 41 oder 43 Prozent. Informationen diesbezüglich gibt es beim Steuerbeistandszentrum des ASGB.

ASGB-Rentner

Aktives Altern

Die gemeinsame Ausarbeitung des Landesgesetzes zur Förderung und Unterstützung des „Aktiven Alterns“ in Südtirol durch die Rentnergewerkschaften, Vereinigungen und Freiwilligenverbände hat in uns allen vor Corona Hoffnung und Zuversicht erweckt.
Die darin definierten Maßnahmen und Ziele wie Begleitung und Betreuung, Familie und Pflege, Wohn- und Lebensräume, Mobilität, Gesundheit und Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilnahme, Ehrenamt, finanzielle Unterstützung usw. ehestens umsetzen zu können, sollte vor allem der älteren Gesellschaftsschicht zugutekommen.
Das kleine Corona Virus war es dann, das der gesamten Menschheit die Grenzen von Veränderungen und Wachstum aufgezeigt hat. Plötzlich wurde Infektionsschutz über die Menschenwürde gestellt. Menschen konnten die letzte Zeit ihres Lebens nicht begleitet werden und mussten alleingelassen sterben. Betroffene und Angehörige empfanden dies nicht als würdevoll und leiden heute noch darunter. Die Einsamkeit und soziale Isolation hat viele Menschen psychisch beinahe zerrissen, krank und depressiv gemacht. Umso bedeutsamer und wertvoller war die echte Zuwendung und Fürsorge des Pflegepersonals in den verschiedenen Einrichtungen. Dafür gebührt dem Pflegepersonal Dank und Anerkennung.
Leider ist Zeit in der Pflege seit Jahren Mangelware und hat jetzt in der Pandemiezeit untragbare und unzumutbare Dimensionen angenommen. Vorschläge und Forderungen seitens der Rentnergewerkschaft, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, sind in der Vergangenheit immer wieder erfolgt. Leider mit wenig Gehör.
Wir haben nicht die Lobby wie andere Wirtschaftszweige. Erst die Pandemie hat endlich auch der Politik den massiven Pflegemangel schlagartig sichtbar gemacht.
Daher fordern die ASGB Rentner, den Pflegebereich endlich in der Prioritätenliste des politischen Handelns ganz nach oben zu setzen. Die Hilferufe der Angehörigen von zu pflegenden Mitmenschen, aber auch von Pflegekräften können und dürfen nicht unbeantwortet bleiben.