Patronat 


Zusammenarbeit des Patronates SBR mit dem ELKI Lana

Das Patronat SBR im ASGB und das Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) Lana haben eine Zusammenarbeit beschlossen. Anwesende im ELKI Lana können direkt vor Ort die Beratung des Patronates in Anspruch nehmen. Interessierte können sich zur Terminvereinbarung direkt ans ELKI Lana wenden.
Tel.: (+39) 0473 56 33 16
E-Mail: info@elkilana.it
Inzwischen wurden vier Termine fixiert, die jeweils von 14-17 Uhr beansprucht werden können:16.09.2021 | 21.10.2021 | 11.11.2021 | 09.12.2021
Die Fixierung eventueller weiterer Termine wird rechtzeitig bekanntgegeben.

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Überbrückungskindergeld und Erhöhung Familiengeld ab 1. Juli bis 31. Dezember

Aufgrund des Umstandes, dass die Verabschiedung der benötigten Dekrete zur Umsetzung des einheitlichen Familiengeldes bis 1. Juli nicht erfolgt ist, hat der italienische Gesetzgeber die Einführung des einheitlichen Familiengeldes auf 1. Jänner 2022 verschoben.
Um dennoch den Familien, die bis dato keinen Anspruch auf das Familiengeld (ANF) erheben konnten, eine Hilfestellung zukommen zu lassen, hat der Gesetzgeber ein Überbrückungskindergeld für Selbstständige, Arbeitslose und einkommensschwache Familien beschlossen, für welches ab 1. Juli angesucht werden kann.
Für all jene, die Anrecht auf das Familiengeld haben, sind die Beträge erhöht worden.
Überbrückungskindergeld
Die Betroffenen müssen zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen (italienische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, einer regulären Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer sowie einer zweijährigen Ansässigkeit) den Nachweis erbringen, in Italien steuerpflichtig zu sein.
Die Höhe des Überbrückungskindergeldes, welches mit dem Landesfamiliengeld kompatibel ist, richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder. Deshalb ist der Nachweis einer ISEE-Erklärung eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt des Überbrückungskindergeldes. Bis zu einem ISEE Wert von 7.000 Euro beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 167,50 Euro. Sind hingegen mindestens drei Kinder zu versorgen, so steigt das Kindergeld auf 217,80 Euro pro Kind. Eine sehr bedürftige Familie mit drei Kindern und einem ISEE Wert unter 7.000 Euro erhält monatlich den Höchstbetrag von 653,40 Euro. Liegt der ISEE-Wert zum Beispiel bei 30.000 Euro, so beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 51,50 Euro, bei drei Kindern steigt es auf 67,60 Euro. Diese Familie erhält monatlich für zwei Kinder 103 Euro, für drei Kinder 202,80 Euro. Bei einem ISEE-Wert, der zwischen 40.000 und 50.000 Euro bleibt das Kindergeld für eine Familie bis zwei Kindern unverändert bei 30 Euro, ab drei Kindern beträgt es 40 Euro. Liegt der ISEE- Wert über 50.000 Euro, so besteht kein Anspruch auf das Kindergeld.
All jene, die bis 30. September für das Überbrückungskindergeld ansuchen, erhalten dieses rückwirkend ab 1. Juli. Jene hingegen, die später darum ansuchen, erhalten dieses ab dem Datum der Gesuchstellung.
Bevor der Antrag um das Überbrückungskindergeld an das NISF/INPS gestellt werden kann, braucht es eine gültige ISEE-Erklärung. Die ISEE-Erklärung bietet die Dienstleistungsgesellschaft DGA im ASGB an, das Ansuchen um das Kindergeld kann beim Patronat SBR im ASGB gemacht werden. Grundsätzlich kann der Antrag auch über die Homepage des NISF/INPS digital eingereicht werden.
Erhöhung des Familiengeldes (ANF)
Bis zum in Kraft treten des einheitlichen Familiengeldes wurde das über den Lohn ausbezahlte Familiengeld (ANF) um folgende Beträge erhöht: Familien mit mindestens zwei Kindern erhalten 37,50 Euro mehr pro Kind und Familien mit mindestens drei Kindern erhalten 55 Euro mehr pro Kind.