Verbrauchertelegramm
Gutscheine

Ist die angegebene Fälligkeit denn verbindlich?

Herr B. hatte noch 2019 einen Gutschein geschenkt bekommen – doch als er ihn jetzt einlösen wollte, sagt man ihm, der Gutschein sei nach zwölf Monaten verfallen; diese Fälligkeit war auf dem Gutschein auch gut sichtbar angegeben. Nun stellt sich die Frage: wie lang gilt eigentlich so ein Gutschein?
Grundsätzlich geht man bei Gutscheinen, falls nichts anderes angegeben wurde, von einer zehnjährigen “Verjährungsfrist” aus (wobei manche Juristen auch der Meinung sind, dass Gutscheine dem Bargeld gleichgestellt sind, und überhaupt nicht “verfallen” können). Problematisch ist dabei immer die Rechtsdurchsetzung, denn wenn der Händler die Gültigkeit nicht anerkennt, müsste man die Sache vor den Richter bringen (und dies zahlt sich kaum aus).
Ist auf dem Gutschein selbst hingegen eine klare Fälligkeit angegeben, so gilt diese als „zwischen den Vertragsparteien vereinbart“, und wird als gültig erachtet.
Tipp: Wenn man es nicht schafft, einen Gutschein rechtzeitig einzulösen, sollte am besten vor dem Ablaufdatum Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen, um den Gutschein verlängern zu lassen.

Verbrauchertelegramm

Wie werden pflanzliche Fleischersatzprodukte hergestellt?

Der Markt für pflanzliche Alternativen zu Fleisch wächst rasch. Neben den Klassikern wie Tofu, Tempeh (beide aus Sojabohnen) und Seitan (aus Weizenprotein) gibt es immer mehr verarbeitete Produkte wie Veggie-Burger und Veggie-Hack, die wie Fleisch aussehen, riechen, schmecken und sich auch so anfühlen, jedoch aus pflanzlichen Zutaten hergestellt werden.
Für diese Ähnlichkeit zu Fleisch ist ein aufwändiger Produktionsprozess erforderlich. Pflanzliche Proteine, Proteinkonzentrate oder -isolate aus Sojabohnen, Erbsen, Süßlupinen, Weizen oder Kartoffeln oder auch Mykoprotein aus Schimmelpilzen werden nach ihrer Gewinnung mit Wasser, Gewürzen und Zusatzstoffen vermengt. Diese Masse wird in einem Extruder unter Hitze und hohem Druck durch Düsen zu einer fleischartigen Konsistenz gepresst und in die gewünschte Form gebracht. Für den Geschmack sorgen Salz, Gewürze, Hefeextrakt und Aromen, für die Farbe Rote-Beete-Saft, Johannisbeersaft, Eisenoxid oder Leghämoglobin, ein blutähnlicher roter Farbstoff aus der Wurzel von Sojabohnen, sowie farberhaltende Stoffe wie Ascorbinsäure. Für die gewünschte Konsistenz werden Stabilisatoren wie z.B. Methylzellulose zugegeben. Untersuchungen von Öko-Test zeigen, dass vegane Burger teilweise mit Mineralölbestandteilen belastet sind und geringe Anteile von gentechnisch verändertem Soja enthalten.
„Wer seinen Fleischkonsum reduzieren oder sich fleischfrei ernähren möchte, ist keineswegs auf hochverarbeitete Fleischimitate angewiesen“, meint dazu Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS. „Ganz simple Hülsenfrüchte sind seit Jahrhunderten in vielen Teilen der Welt ein wertvolles Grundnahrungsmittel. Sie sind reich an Proteinen und bieten eine große geschmackliche Vielfalt und unzählige Zubereitungsmöglichkeiten.“