Dienstleistungen des ASGB
Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung
Hausfrauen/Hausmänner, die zur freiwilligen Rentenversicherung ermächtigt sind, können von der Region Trentino-Südtirol einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Famliliengemeinschaft gebunden ist und maximal 60 Prozent der freiwillig eingezahlten Versicherungsbeiträge betragen darf.
Voraussetzungen:
Haushaltstätigkeit
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region
keine Pflichtversicherung und kein Bezug einer dirketen Renten
entsprechende wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft
es müssen Kinder in der Familiengemeinschaft leben, für die das regionale Familiengeld zusteht.