Holz
„Una tantum"-Zahlung im September für den Sektor Holz
Die Fachgewerkschaft Holz im ASGB weist noch einmal darauf hin, dass mit dem Septemberlohn 2008 für die Beschäftigten in der Holzindustrie und für jene im Holzhandwerk folgende „Una tantum"-Zahlungen laut Kollektivvertrag fällig sind, welche über den Lohnstreifen auszuzahlen sind:
Holzindustrie
Gemäß Kollektivvertrag vom 28.05.2008 erhalten die Beschäftigten den einmaligen Betrag von Euro 225,00 brutto als Nachzahlung für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.05.2008.
Holzhandwerk
Gemäß Kollektivvertrag vom 11.10.2007 erhalten die Beschäftigten den einmaligen Betrag von Euro 100,00 brutto als zweite Rate, während die dritte und letzte Rate von ebenfalls Euro 100,00 brutto mit dem Novemberlohn 2008 fällig ist. Gemäß Landeszusatzvertrag vom 04.03.2008 werden zudem Euro 50,00 brutto ausbezahlt. Die Lehrlinge im Holzhandwerk haben Anrecht auf jeweils 70 Prozent der oben genannten Beträge.