Verbrauchertelegramm
Kassazettel mit „Übergewicht"
Auf dem Kassazettel scheint ein anderer, höherer Preis auf, als auf dem Regal – diese Ungereimtheit zum Schaden der Kaufenden kommt immer wieder vor. Kontrolle ist also angezeigt. Auf jeden Fall hat man Anrecht auf die Erstattung der Differenz zwischen ausgeschildertem und bezahltem Preis. Diese Rückerstattung hat in Bargeld zu erfolgen, und nicht in Form von Einkaufsgutscheinen oder ähnlichem. Um eventuelle Wiederholungen zu vermeiden, sollten die Fälle der Marktpolizei und in Kopie auch der Verbraucherzentrale gemeldet werden