Dienstleistungen des ASGB

Die Einkommens- und Vermögenserklärung

Das „ISEE" ist eine Erklärung mit der die Einkommens- und Vermögenssituation einer Familie festgestellt werden kann. Diese Erklärung ist dazu da, die effektive Bedürftigkeit festzustellen und geht über die reine Einkommenserklärung (Mod. 730, Mod. UNICO) hinaus. Das Vermögen, bestehend aus Grund- und Gebäudebesitz aber auch Bankeinlagen und Wertpapieren, muss erklärt werden. Die Erklärung gibt es in Italien bereits seit vielen Jahren. In Südtirol war sie bis vor kurzem nur von jenen Personen zu machen, welche an italienischen Universitäten um eine Begünstigung ansuchten. Weiters haben die Gemeinden Bozen und Meran beim Ansuchen um eine Reduzierung des Kindergartenbeitrages und der Mensa diese Vorlage verlangt. Seit mit Staatsgesetz die Vergünstigungen für Strom- und Gaskunden aufgrund deren wirtschaftlichen Situation eingeführt wurde, ist das ISEE aber verstärkt auch in Südtirol zum Thema geworden.
Ermächtigt zur Abfassung des ISEE sind alle Steuerbeistandszentren (CAAF) welche bei den Gewerkschaften und Verbänden angesiedelt sind. Um einen ungefähren Richtwert des ISEE zu erlangen, muss man das Gesamteinkommen der Familie mit folgende Koeffizienten dividieren:
1 Person 1,00
2 Personen 1,57
3 Personen 2,04
4 Personen 2,46
5 Personen 2,85
Für jede weitere Person wird der Koeffizient um 0,35 erhöht. Für Sonderfälle (Behinderung, Fehlen eines Elternteiles) gibt es weitere Erhöhungen des Koeffizienten. In Südtirol wird zur Zeit eine eigene Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ausgearbeitet. Ziel ist es, mit dieser Erklärung alle Gesuche im sozialen und sanitären Bereich abzudecken. Die Erklärung ist ähnlich strukturiert wie das gesamtstaatliche ISEE, enthält aber je nach Art des Gesuches eine Flexibilität was die Einkommen, das Vermögen und die Familienzusammensetzung betrifft.

Dienstleistungen des ASGB

Steuerabzug 55 Prozent - Fernheizwerk

Die Anschlussgebühren für das Fernheizwerk, die im Jahr 2008 bezahlt wurden, konnten voriges Jahr nicht abgeschrieben werden. In der Zwischenzeit hat sich jedoch herausgestellt, dass dies doch möglich gewesen wäre.Alle Steuerpflichtigen, welche voriges Jahr eine Steuererklärung gemacht haben, und diese Möglichkeit nicht genutzt haben, können jetzt ein sogenanntes UNICO Integrativo abfassen um das Steuerguthaben in Anspruch nehmen zu können. Das oben genannte Formblatt sollte sobald als möglich abgefasst werden.