SBR
Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung
Hausfrauen, die zur freiwilligen Rentenversicherung ermächtigt sind, können von der Region Trentino-Südtirol einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Famliliengemeinschaft gebunden ist und maximal 60 Prozent der freiwillig eingezahlten Versicherungsbeiträge betragen darf.
Voraussetzungen
Haushaltstätigkeit
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region
keine Pflichtversicherung und kein Bezug einer dirketen Rente
entsprechende wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft
Kinder unter 18 Jahren oder
AntragstellerIn älter als 55 Jahre.
Das Beitragsansuchen ist immer innerhalb 30. Juni jeden Jahres zu stellen.