Verbrauchertelegramm
Autoversicherung: Höhere Versicherungssummen
Im Dezember 2009 wurde die gesetzliche Mindestversicherungssumme für alle KFZ-Versicherungsverträge angehoben, vorerst auf 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden, immer pro Schadensfall. Ab 1. Juni 2012 werden die genannten Beträge sogar verdoppelt. Die VZS empfiehlt bereits seit Jahren, Versicherungsverträge mit einem Betrag von mindestens 5 Millionen Euro abzuschließen.