Landwirtschaft
Kollektivvertrag für die Landwirtschaft erneuert
Der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für die landwirtschaftlichen Arbeiter und Gartenbauarbeiter wurde am 25. Mai 2010 erneuert, nachdem der vorherige Kollektivvertrag am 31.12.2009 ausgelaufen war.
Der neue gesamtstaatliche Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und zwar vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2013, wobei der provinziale Zusatzvertrag nach zwei Jahren erneuert wird.
Lohnerhöhung von 4,1 Prozent für den Zeitraum 2010/2011
Ab 01.05.2010 wird eine Erhöhung von 2,5 Prozent gewährt und der restliche Teil von 1,6 Prozent ab 01.01.2011.
Teilzeit
Bei Teilzeit können auch Flexibilitäts- (Verschiebung der Arbeitstage) und Elastizitätsklauseln (Erhöhung der Arbeitsstunden) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin vereinbart werden. Hierbei ist eine Vorankündigung seitens des Arbeitgebers von fünf Tagen vorgesehen, in dringenden Fällen von zwei Tagen. Für die Flexibilitäts- und Elastizitätsklausel steht den Arbeitnehmerinnen ein Zuschlag von 15 Prozent zu.
Die Weigerung seitens der Arbeitnehmerin, flexible oder elastische Klauseln zu unterschreiben, stellt keinen Entlassungsgrund dar.
Die provinzialen Ergänzungsverträge können im Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen für Mütter mit Kindern bis zu drei Jahren die Vollzeitarbeitsverhältnisse in Teilzeitverträge umwandeln.
Bilaterale Körperschaft
Es wird eine bilaterale Einrichtung geschaffen, mit dem Ziel ergänzende Vorsorgemaßnahmen, Ausbildung usw.
Überstundenausgleich
Die Überstunden werden im Normalfall ausbezahlt. Der Arbeitnehmer kann sich stattdessen aber für Zeitausgleich entscheiden, wobei nur die Überstundenzuschläge ausbezahlt werden. Jährlich können max. bis zu 250 Überstunden geleistet werden, wobei täglich nicht mehr als zwei und wöchentlich nicht mehr als 12 Überstunden überschritten werden können.