Verbrauchertelegramm
Schlafende Konten
Als „schlafend" bezeichnet man alle Konten, Sparbücher, aber auch Wertpapierdepots und Vermögensverwaltungen, auf denen für 10 Jahre keine Bewegungen durchgeführt wurden und die daher als „inaktiv" gelten. Jeweils im 11. Jahr der Inaktivität werden diese Depots gelöscht und die Gelder von den Banken an den Fonds für Schlafende Depots beim Finanzministerium übertragen. Wer Zweifel hat, ob eines seiner Depots eingeschlafen ist, kann dies unter www.mef.gov.it/depositi-dormienti kontrollieren. Findet man heraus, dass man tatsächlich z.B. Erbe eines schlafenden Sparbuchs ist, kann man die Rückgabe dieser Summen verlangen. Diese Anfragen müssen direkt an die Consap SpA gerichtet werden, die mit dieser Aufgabe beautragt wurde (Tel. 06/85796446, www.consap.it unter Fondi).