Dienstleistungen des ASGB
STEUERERKLÄRUNGEN 2011 - Dokumentation
Das Steuerbeistandszentrum des ASGB, die DGA GmbH ist gesetzlich verpflichtet, auf die für die Steuererklärung Modell 730 benötigten Dokumente die Konformitätsbescheinigung zu erteilen (visto di comformitá). Das bedeutet, dass für alle für das Modell 730 verwendeten Unterlagen wir als Steuerbeistandszentrum die Verantwortung für deren Richtigkeit übernehmen müssen.
Bisher sind wir dieser Pflicht nachgekommen, indem wir die Unterlagen (CUD, Arztspesen, Versicherungsbelege, usw.) zurückbehalten haben. Ab kommenden Jahr, also mit dem 730/2011 werden wir die Unterlagen nicht mehr aufbewahren, sondern nach genauer Prüfung auf deren Richtigkeit mit dem eigens dafür vorgesehenen Stempel abstempeln und dem Erklärer zurückgeben. Der Erklärer ist dann verpflichtet, die Unterlagen für eine eventuelle Kontrolle der Agentur der Einnahmen aufzubewahren. Maximale Aufbewahrungszeit: sechs bis sieben Jahre.
Das Modell 730 erhält auch mit diesem System die Konformitätsbescheinigung und ist rechtlich in Ordnung. Es ist also nicht mehr notwendig Kopien von den Unterlagen zu machen, da diese gleich nach Abfassung der Steuererklärung wieder zurückgegeben werden.