SBR
Rückwirkendes Arbeitslosengeld Anträge ab Januar 2011 bis spätestens 31. März 2011
Alle ArbeitnemerInnen, die seit mindestens zwei Jahren sozial versichert sind und im Jahr 2010 wenigstens 78 Tage gearbeitet haben, können rückwirkend um das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen ansuchen. Achtung: Bei Selbstkündigung besteht kein Anrecht! Der Antrag muss bis spätestens 31. März 2011 beim NISF/INPS eingereicht werden.
Mitzubringen sind:
Arbeitszeiten des Jahres 2010
IBAN-Nummer des Bankkontos
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
für Nicht-EU-Bürger: gültige Aufenthaltsgenehmigung
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich mitzubringen:
Familienbogen
Einkommenserklärung der letzten zwei Jahre
Die MitarbeiterInnen des Patronats sind beim Ausfüllen der Gesuche gerne behilflich.