Verbrauchertelegramm
Änderung der Tausendstel-Tabelle
Es reicht die Mehrheit
Das Problem der Änderung der Tausendstel-Tabelle stellt sich immer dann, wenn einer der Miteigentümer seinen Immobilienanteil vergrößert, z.B. in dem eine Terrasse in Wintergarten umgewandelt wird oder, falls er im letzten Stock wohnt, indem er aufbaut. In diesen Fällen steigen die Tausendstel in seinem Besitz, und die Tausendstel-Tabelle müsste abgeändert werden. Der Kassationsgerichtshof hat nun mit einer Entscheidung (Urteil (Nr. 18477 vom 9. August 2010) das gültige Prinzip geändert: ab sofort braucht es für die Genehmigung und die Änderung der Tausendstel-Tabelle nicht mehr das Einverständnis aller Miteigentümer, sondern es reicht die Mehrheit der bei der Versammlung Anwesenden.