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Erneuerung des Kollektivvertrages für Druckereien und grafische Betriebe – Industrie
Nach 14 Monaten wurde am 30. Mai 2011 der Kollektivvertrag für die grafischen Betriebe im Industriesektor unterzeichnet, er ist vom 01.07.2011 bis 31.03.2013 gültig.
Nachfolgend die wesentlichen Neuerungen
Es wird eine Kommission eingesetzt, welche innerhalb November 2012 einen Vorschlag betreffend der Einführung eines Sanitätsfonds ab 01.01.2013 ausarbeitet. Diesem Fonds können dann alle Beschäftigten freiwillig beitreten. Der Jahresbeitrag für 2013 beträgt 120 Euro und wird voll vom Arbeitgeber bezahlt. Für die Jahre danach wird der Beitrag zu 70 Prozent vom Betrieb und zu 30 Prozent von den Beschäftigten bezahlt. Achtung! Nur im Jahr 2013 werden alle Beschäftigten automatisch in den Fonds eingeschrieben. Wer das nicht möchte, muss dies vorher schriftlich mitteilen.
Befristete Arbeitsverträge mit Dauer von weniger als einem Jahr haben höchstens ein Monat Probezeit.
Flexibilität
Einführung der kurzfristigen Flexibilität. Vorankündigung mindestens zwei Tage vorher. Maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche für maximal 64 flexible Stunden im Jahr. Zuschlag 35 bis 45 Prozent. Werden die flexiblen Mehrstunden nicht ausgeglichen, so steht ein Zuschlag von fünf Prozent zusätzlich auf den Überstundenzuschlag zu.
Schichtarbeit
Die Mitarbeiter dürfen bei Schichtdienst den Arbeitsplatz erst verlassen, wenn der Wechsel eingetroffen ist. Sollte der Wechsel nicht pünktlich erfolgen, so muss der Arbeitnehmer bis maximal zwei Stunden über der normalen Arbeitszeit am Arbeitsplatz verweilen, außer bei Unmöglichkeit der Ersetzung. Für die Mehrarbeit steht eine Vergütung wie bei Überstundenarbeit zu.
Krankheit
Abwesenheit wegen Krankheit von bis zu drei Tagen, werden für die Erreichung der Arbeitsplatzbeibehaltung doppelt berechnet. Dies gilt aber erst nach dem vierten Vorfall und beginnt mit 01.07.2011.
13. Gehalt
Die Berechnung des 13. Gehaltes wird ab 01.06.2011 wie folgt neu geregelt: 173 Stunden (26/26 für Angestellte) pro Jahr für die ersten fünf Dienstjahre; 200 Stunden (30/26 für Angestellte) pro Jahr über fünf Dienstjahre. Für alle Beschäftigten, welche vor dem 30.05.2011 im Betrieb waren, bleiben die 200 Stunden (30/26 für Angestellte) aufrecht.
Una Tantum
Allen Beschäftigten, welche am 30. Mai 2011 im Betrieb beschäftigt waren, steht im Verhältnis der Anwesenheit während des Zeitraums 01. April 2010 bis 30. Juni 2011 eine Una-Tantum -Zahlung (siehe Tabelle unten) zu. Diese Zahlung erfolgt in zwei Raten und zwar 50 Prozent mit dem Julilohn 2011 und 50 Prozent mit dem Februarlohn 2012.
KAT - BETRAG
Q - 581,59
AS - 529,02
A - 446,70
B1S - 429,80
B1 - 416,97
B2 - 390,67
B3 - 362,66
C1 - 334,86
C2 - 295,52
D1 - 267,50
D2 - 243,34
E - 213,83