Verbrauchertelegramm
Kosmetika
Die EU-Richtlinie 2003/15/CE, bzw. das GvD 50/2005, die seit 16. April in Kraft ist, führt die Informationspflicht von 26 Kosmetika-Inhaltsstoffen ein, die als potentielle Allergieauslöser eingestuft werden. Außerdem gibt es Neuerungen bei der Angabe der Verfallszeiten nach Öffnung der Tuben und Tiegel. Die Richtlinie und Liste der betroffenen Substanzen kann unter www.governo.it/GovernoInforma/Dossier/prodotti_cosmetici/doc/2003_15_it.pdf abgerufen werden.