Verbrauchertelegramm
Versicherung termingerecht kündigen: Vorsicht, je nach Vertragsart gelten andere Fristen
Seit 01.01.2013 muss die Autohaftpflichtversicherung nicht mehr gekündigt werden: diese Neuigkeit hat schnell die Runde gemacht, und wurde sehr positiv von den VerbraucherInnen aufgenommen. Leider kommt es nun aber öfter zu Missverständnissen: sehr viele KonsumentInnen sind mittlerweile überzeugt, dass die Kündigungspflicht für alle Versicherungsverträge abgeschafft wurde. Aber: die Kündigungspflicht wurde zwar für die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschafft, gilt aber weiterhin für alle anderen Verträgen, wie Unfallversicherung, Krankenversicherung, Feuerversicherung, Familienhaftpflichtversiche-rung, Rechtsschutzversicherung usw.
Weitere Informationen sowie Musterschreiben
zur Kündigung auf www.verbraucherzentrale.it.
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zur Kündigung auf www.verbraucherzentrale.it.