Gesundheitsdienst
Gesundheitsreform in Südtirol
Landesrätin Stocker hat kürzlich den Entwurf zur Überarbeitung des Landesgesetzes Nr. 7/2001 vorgestellt. Dieser Vorschlag sieht die Beibehaltung der 1. Führungsebene, der Generaldirektion (General-, Verwaltungs-, Pflege- und Sanitätsdirektor/in) vor. In der 2. Führungsebene hingegen sind große Änderungen vorgesehen. Während die vier Bezirksdirektoren/innen in diesem Vorschlag für das Territorium zuständig sind, wird ein/e Direktor/in des Krankenhaus-Netzes und ein/e Direktor/in des Departments für Gesundheitsvorsorge geschaffen.
In der 3. Führungsebene sind ärztliche Leiter, Pflegedienstleiter und Verwaltungsleiter der verschiedenen Krankenhäuser vorgesehen (wobei der ärztliche Leiter eigentlich, laut Organigramm, zur der 2. Führungsebene zugeordnet ist). Bei diesen drei Führungsfiguren sollte der ärztliche Leiter dabei eine organisatorische Koordination übernehmen. Genau hier sehen Berufsverbände und Gewerkschaften im Pflege-, sanitätstechnischen-, Reha- und Präventionsbereich eine große Gefahr die Schwächung dieser Berufsbilder.
Seit Jahren haben sich diese Berufsbilder nun schon zu einem eigenverantwortlichen und kompetenten Teil des Gesundheitswesens entwickelt. Genau diese positive Entwicklung sieht man durch diesen Entwurf zur Neuordnung des Landesgesetzes 7/2001 in Frage gestellt. Aus diesem Grund haben die Fachgewerkschaften und Berufsverbände gemeinsam einen Brief an Landesrätin Stocker geschrieben, in welchem sie vor einer Verschlechterung der momentanen Situation warnen.
Weiters gibt es bei diesem Entwurf sehr viele Bedenken in Bezug auf die hierarchischen und funktionellen Zuständigkeiten. „Unser Eindruck ist der: War das bisherige Organigramm auf dem Papier verständlich und in der Umsetzung nicht immer ganz effizient, so ist dieser neue Vorschlag nicht einmal auf dem Papier klar. Es ist nicht verständlich, wie das Ganze ablaufen soll, wer wofür zuständig ist usw. Wie stellt man sich eine konkrete Umsetzung vor, das ist die Frage, die sich die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst stellt.
In der 3. Führungsebene sind ärztliche Leiter, Pflegedienstleiter und Verwaltungsleiter der verschiedenen Krankenhäuser vorgesehen (wobei der ärztliche Leiter eigentlich, laut Organigramm, zur der 2. Führungsebene zugeordnet ist). Bei diesen drei Führungsfiguren sollte der ärztliche Leiter dabei eine organisatorische Koordination übernehmen. Genau hier sehen Berufsverbände und Gewerkschaften im Pflege-, sanitätstechnischen-, Reha- und Präventionsbereich eine große Gefahr die Schwächung dieser Berufsbilder.
Seit Jahren haben sich diese Berufsbilder nun schon zu einem eigenverantwortlichen und kompetenten Teil des Gesundheitswesens entwickelt. Genau diese positive Entwicklung sieht man durch diesen Entwurf zur Neuordnung des Landesgesetzes 7/2001 in Frage gestellt. Aus diesem Grund haben die Fachgewerkschaften und Berufsverbände gemeinsam einen Brief an Landesrätin Stocker geschrieben, in welchem sie vor einer Verschlechterung der momentanen Situation warnen.
Weiters gibt es bei diesem Entwurf sehr viele Bedenken in Bezug auf die hierarchischen und funktionellen Zuständigkeiten. „Unser Eindruck ist der: War das bisherige Organigramm auf dem Papier verständlich und in der Umsetzung nicht immer ganz effizient, so ist dieser neue Vorschlag nicht einmal auf dem Papier klar. Es ist nicht verständlich, wie das Ganze ablaufen soll, wer wofür zuständig ist usw. Wie stellt man sich eine konkrete Umsetzung vor, das ist die Frage, die sich die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst stellt.