Bezirke
Ortsgruppe Gais

Fahrt nach Mariazell und in die Wachau

Die ASGB-Ortsgruppe Gais organisierte kürzlich eine Reise nach Österreich. Die Fahrt ging über Lienz, Klagenfurt und Graz. In St. Stefan bei Wolfsberg wurde das Mittagessen eingenommen. Weiter ging die Fahrt in die Steiermark, zum österreichischen „Nationalheiligtum" Mariazell, wo wir im Hotel „Goldene Krone" einquartiert waren. Am zweiten Tag gingen wir auf den Kalvarienberg um zum heiligen Brunnen. Auch besichtigten wir die mechanische Krippe mit ihren 130 beweglichen Figuren. Zum Mittagessen fuhren wir mit der Seilbahn auf die Mariazeller Alpe. Dort besichtigten wir auch die Erlebniswelt „Holzknechtland". Große, bewegliche Figuren zeigen die Tätigkeit der Holzknechte in früheren Zeiten. Zurück gekehrt nach Mariazell besichtigten wir die Wallfahrtskirche und nahmen anschließend an einer Messfeier teil.
Am dritten Tag fuhren wir mit der Mariazeller-Gebirgsbahn ca. 90 Kilometer in bis St. Pölten. Von dort ging es weiter mit dem Bus bis Krems an der Donau. Dort bestiegen wir das Schiff, welches uns nach dreistündiger Fahrt durch die schöne Wachau bis nach Melk brachte. Auch das Mittagessen wurde uns am Schiff serviert. Weiter ging die Fahrt mit dem Bus bis zum Mondsee; nach eine kurzen Pause ging die Fahrt über Salzburg, Innsbruck und den Brenner zurück Richtung Heimat.
Zufrieden einige erlebnisreiche Tage erlebt zu haben, kamen wir glüclich in Gais bzw. in Uttenheim an.

SBR

Superbonus - Pensionsreform

Derzeit erhalten ArbeitnehmerInnen ein Schreiben des NISF/INPS, mit dem sie informiert werden, dass sie den „Superbonus" beantragen können.
Was versteht man darunter?
Das Gesetz zur Pensionsreform (Nr. 234/2004) sieht einen „Superbonus" für alle ArbeitnehmerInnen der Privatwirtschaft vor, die innerhalb 31/12/2007 die Voraussetzungen für eine Dienstaltersrente erreichen und sich fürs Weiterarbeiten entschließen.
Vorteile
Wer sich entschließt weiterzuarbeiten, dem werden die Sozialbeiträge monatlich mit dem Lohn ausbezahlt (rund 32,7 Prozent monatlich) und dies steuerfrei. Der Superbonus wird ab dem darauf folgenden Monat nach Mitteilung ausbezahlt, oder ab Erreichen des Rentenantrittsfensters. Das Anrecht erlischt mit 31/12/2007, mit Erreichen des Alters für die Altersrente (Frauen mit 60, Männer mit 65) oder zum Zeitpunkt, an dem effektiv um Pensionierung angesucht wird.
Nachteile
Die Rentenberechnung erfolgt bis zum Zeitpunkt, an dem um die Auszahlung des Superbonus angesucht wird, also ohne die Jahre, in denen der Superbonus bezogen wird.
Wer kann ansuchen?
Alle ArbeitnehmerInnen der Privatwirtschaft, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Dienstaltersrente aufweisen. Das sind:
In den Jahren 2004/2005
Wer mindestens 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 erreicht hat oder
die sog. „precoci" (mindestens 52 Beitragswochen vor dem 19. Lebensjahr) mit einem Alter von 56
wer 38 Versicherungsjahre unabhängig vom Lebensalter erreicht.
In den Jahren 2006/2007
Wer mindestens 35 Beitragsjahre und ein Alter von 57 erreicht
Wer 39 Versicherungsjahre unabhängig vom Lebensalter nachweisen kann.
Wie und wo kann ich ansuchen?
Der Antrag kann beim NISF/INPS eingereicht werden, weiters muss eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen.
Selbstverständlich erhalten Sie alle Formulare und weitere Auskünfte im Patronat SBR des ASGB.