Verbrauchertelegramm
Notarielle Beglaubigungen in Österreich
SüdtirolerInnen können sich wieder an österreichische Notare wenden, um private Immobilienverträge beglaubigen zu lassen. Das hat das Bozner Berufungsgericht verfügt. Verbraucherzentrale und Europäisches Verbraucherzentrum hatten sich seit Jahren für dieses Recht eingesetzt.. Bei den Kaufverträgen von Autos sei es ebenfalls abzuschaffen, so die VZS. Außerdem fordert die VZS, sei in die Grundbuchordnung die Möglichkeit einzufügen, Kaufverträge für Immobilien auch von öffentlichen Angestellten beglaubigen zu lassen. In Nordtirol gibt es bereits die Figur des „Legalisators". Diese Funktion wird vielfach von Gemeindesekretären wahrgenommen. Die Kosten für die Beglaubigung einer Überschreibung im Wert von mehr als 35.000 Euro belaufen sich dort auf derzeit 30 Euro plus Stempelmarke insgesamt (bei 2 Vertragspartnern). Wer Verträge und Unterlagen einem österreichischen Notar vorlegt, muss darauf achten, dass die Akten fehlerfrei sind. Damit erspart man sich bei der Eintragung ins Grundbuch Zeit und Ärger.