Textilindustrie
Textilindustrie - Kollektivvertrag unterzeichnet
Am 24. April 2004 wurden der normative und der wirtschaftliche Teil des Kollektivvertrages des Sektors Textilindustrie vorunterzeichnet. Die endgültige Unterschrift erfolgt nach Abschluss der Abstimmungen in den Belegschaftsversammlungen, welche zurzeit in den Betrieben durchgeführt werden. Neben den Grundlohnerhöhungen (siehe Tabelle), wurde u.a. auch die Anpassung der Entlohnung während der obbligatorischen Abwesenheit wegen Mutterschaft von 90 auf 100 Prozent für Arbeiterinnen ab 01.01.05, sowie die Schaffung einer Kommission zur Überprüfung der Einstufungen und der Berufsbilder vereinbart.
Tabelle der Grundlohnerhöhung
Kat. ab 01.04.04 ab 01.01.05 ab 01.08.05 Total
8 44,00 33,00 33,00 110,00
7 40,40 30,30 30,30 101,00
6 38,80 29,10 29,10 97,00
5 36,40 27,30 27,30 91,00
4 35,60 26,70 26,70 89,00
3 S 34,80 26,10 26,10 87,00
3 34,00 25,50 25,50 85,00
2 S 32,60 24,45 24,45 81,50
2 31,60 23,70 23,70 79,00
1 19,20 14,40 14,40 48,00
Nähere Informationen über die gesamten Neuerungen werden in den Belegschaftsversammlungen erteilt.