SBR
Neue Beträge des staatlichen Mutterschafts- und Familiengeldes 2004
Staatliches Mutterschaftsgeld
Das staatliche Mutterschaftsgeld steht allen Müttern zu, die kein Anrecht auf eine andere Vergütung haben, da sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht sozialversichert waren oder eine Vergütung erhalten haben, die geringer als 1.391,75 Euro ist, sowie bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Voraussetzung ist weiters die italienische Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates bzw. für Nicht-EU-Bürger der Besitz der Aufenthaltskarte („carta di soggiorno"). Das Ansuchen ist innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes bei der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Ergänzungsvorsorge, einzureichen.
2004 beträgt das staatliche Mutterschaftsgeld 1.391,75 Euro. Dem Ansuchen beizulegen sind ein Familienbogen, eine Kopie der Identitätskarte der Antragstellerin, sowie die letzte Steuererklärung.
Staatliches Familiengeld
Familien mit mindestens drei Kindern zu Lasten haben Anrecht auf das staatliche Familiengeld, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Der Monatsbetrag für 2004 beträgt 116,06 Euro. Das bereinigte Höchsteinkommen 2004 für fünf Personen (Ehepaar mit drei Kindern) beträgt 20.891,60 Euro.
Dem Ansuchen beizulegen sind ein Familienbogen, eine Kopie der Identitätskarte der Antragstellerin/des Antragstellers sowie die letzte Steuererklärung.
Weitere Informationen, sowie die Antragsformulare sind im Patronat SBR erhältlich.