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Der ASGB fordert die restlose Abschaffung der Gemeindezusatzsteuer
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Trotz der Tatsache, dass die meisten Südtiroler Gemeinden den kommunalen IRPEF-Zuschlag bereits abgeschafft haben, gibt es in Südtirol noch acht Gemeinden, die diese Gemeindezusatzsteuer einheben und damit nicht nur ein territoriales Ungleichgewicht schaffen, sondern den Einwohnern auch eine zusätzliche Last aufbürden.
Der ASGB hat erst kürzlich die acht Südtiroler Gemeinden, die weiterhin die Gemeindezusatzsteuer einheben, namentlich sind dies Auer, Branzoll, Brixen, Leifers, Meran, Salurn, Sarntal und Tramin, mittels Brief aufgefordert, den kommunalen IRPEF-Zuschlag abzuschaffen. Die steigenden Lebenshaltungskosten und der nicht erfolgte Inflationsausgleich für die Rentner, sowie keine nennenswerten Lohnerhöhungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen sind Argumente, die klar für die Abschaffung sprechen.
Auch die Gemeinden stehen in der Pflicht, ihren Beitrag für eine finanzielle Entlastung ihrer Einwohner zu leisten. Der Verzicht auf die Einhebung der Gemeindezusatzsteuer wäre eine wichtige Stütze für die Bürger, die mit ihrem Einkommen oft mehr schlecht als recht auskommen. In Anbetracht der Situation, dass der Großteil der Südtiroler Gemeinden ihre allfälligen Ausgaben auch ohne kommunalen IRPEF-Zuschlag meistern, kann man das Argument, ohne diesen Zuschlag nicht haushalten zu können, nicht gelten lassen. Viel eher sollte man überprüfen, warum man von der zusätzlichen Steuer abhängig ist und die Haushaltspolitik generell hinterfragen. Die Forderung des ASGB ist in dieser Hinsicht absolut klar und unmissverständlich: die Gemeindezusatzsteuer muss restlos abgeschafft werden!
Der ASGB hat erst kürzlich die acht Südtiroler Gemeinden, die weiterhin die Gemeindezusatzsteuer einheben, namentlich sind dies Auer, Branzoll, Brixen, Leifers, Meran, Salurn, Sarntal und Tramin, mittels Brief aufgefordert, den kommunalen IRPEF-Zuschlag abzuschaffen. Die steigenden Lebenshaltungskosten und der nicht erfolgte Inflationsausgleich für die Rentner, sowie keine nennenswerten Lohnerhöhungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen sind Argumente, die klar für die Abschaffung sprechen.
Auch die Gemeinden stehen in der Pflicht, ihren Beitrag für eine finanzielle Entlastung ihrer Einwohner zu leisten. Der Verzicht auf die Einhebung der Gemeindezusatzsteuer wäre eine wichtige Stütze für die Bürger, die mit ihrem Einkommen oft mehr schlecht als recht auskommen. In Anbetracht der Situation, dass der Großteil der Südtiroler Gemeinden ihre allfälligen Ausgaben auch ohne kommunalen IRPEF-Zuschlag meistern, kann man das Argument, ohne diesen Zuschlag nicht haushalten zu können, nicht gelten lassen. Viel eher sollte man überprüfen, warum man von der zusätzlichen Steuer abhängig ist und die Haushaltspolitik generell hinterfragen. Die Forderung des ASGB ist in dieser Hinsicht absolut klar und unmissverständlich: die Gemeindezusatzsteuer muss restlos abgeschafft werden!