Gebietskörperschaften
Verhandlungen für Bereichsabkommen starten
Kürzlich hat es ein erstes Informationstreffen zur Erneuerung des Bereichsabkommens für die Bediensteten der Gemeinden, der Seniorenwohnheime und der Bezirksgemeinschaften gegeben.

Die Gewerkschaften sollen bis Ende September einen Forderungskatalog vorlegen und am 15. Oktober wird mit den Verhandlungen begonnen.
Es sei in diesem Zusammenhang an die eindeutigen Ergebnisse erinnert, die eine im Juni gemeinsam vom Arbeitsförderungsinstitut (AFI) und vom Verband der Seniorenwohnheime vorgestellte Umfrage unter den Bediensteten in den Altenheimen zu ihren Arbeitsbedingungen zu Tage gebracht hat. Wie erwartet, war das Ergebnis der Befragung aufrüttelnd und alle – Wissenschaftler, Führungskräfte, Bedienstete und Gewerkschaften – waren sich bei der Vorstellung der Studie einig, dass im Bereich der Arbeitsanforderungen an das Personal Diskussions- und Handlungsbedarf herrschen. Der ASGB wird in den Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen sicher mit der Forderung aufwarten, die Arbeitslast für die Bediensteten zu reduzieren.
Genauso ist es aber von Nöten, die Gehälter des Personals spürbar zu erhöhen. Analog zur kürzlich beschlossenen Positionszulage für Führungskräfte, sollte auch das restliche Personal finanziell bessergestellt werden. Das Verhältnis der Entlohnung zum Arbeitsaufwand stimmt aktuell nicht, deshalb muss in den Verhandlungen mit Vehemenz darauf gepocht werden, dass spürbare Lohnerhöhungen genehmigt werden. Die Arbeitgeber haben aber auch die Verantwortung, der in den Kollektivverträgen festgeschriebenen Verpflichtung, die Gewerkschaften regelmäßig oder zumindest auf Nachfrage über Neuerungen oder Änderungen zu informieren, endlich nachzukommen. De facto werden aktuell hinter verschlossenen Türen weitreichende Entscheidungen getroffen und von der vereinbarten Informationspflicht einfach ausgeklammert. Als Beispiel können Übergänge der Verwaltungen von Altenheimen auf Bezirksgemeinschaften genannt werden, von denen die Gewerkschaften erst erfahren haben, als alles bereits in trockenen Tüchern war. Salopp gesagt, erweckt der Gemeindenverband den Eindruck, er hätte Türen und Fenster mit Gummi verkleidet: alle Anregungen, Forderungen, Ansuchen prallen ab und verlieren sich.
Reduzierung der Arbeitslast, signifikante Lohnerhöhung und eine transparentere Arbeitsweise seitens der Arbeitgeber, dies werden die Hauptforderungen sein, die der ASGB im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen stellen wird und von denen garantiert nicht abgerückt wird.
Es sei in diesem Zusammenhang an die eindeutigen Ergebnisse erinnert, die eine im Juni gemeinsam vom Arbeitsförderungsinstitut (AFI) und vom Verband der Seniorenwohnheime vorgestellte Umfrage unter den Bediensteten in den Altenheimen zu ihren Arbeitsbedingungen zu Tage gebracht hat. Wie erwartet, war das Ergebnis der Befragung aufrüttelnd und alle – Wissenschaftler, Führungskräfte, Bedienstete und Gewerkschaften – waren sich bei der Vorstellung der Studie einig, dass im Bereich der Arbeitsanforderungen an das Personal Diskussions- und Handlungsbedarf herrschen. Der ASGB wird in den Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen sicher mit der Forderung aufwarten, die Arbeitslast für die Bediensteten zu reduzieren.
Genauso ist es aber von Nöten, die Gehälter des Personals spürbar zu erhöhen. Analog zur kürzlich beschlossenen Positionszulage für Führungskräfte, sollte auch das restliche Personal finanziell bessergestellt werden. Das Verhältnis der Entlohnung zum Arbeitsaufwand stimmt aktuell nicht, deshalb muss in den Verhandlungen mit Vehemenz darauf gepocht werden, dass spürbare Lohnerhöhungen genehmigt werden. Die Arbeitgeber haben aber auch die Verantwortung, der in den Kollektivverträgen festgeschriebenen Verpflichtung, die Gewerkschaften regelmäßig oder zumindest auf Nachfrage über Neuerungen oder Änderungen zu informieren, endlich nachzukommen. De facto werden aktuell hinter verschlossenen Türen weitreichende Entscheidungen getroffen und von der vereinbarten Informationspflicht einfach ausgeklammert. Als Beispiel können Übergänge der Verwaltungen von Altenheimen auf Bezirksgemeinschaften genannt werden, von denen die Gewerkschaften erst erfahren haben, als alles bereits in trockenen Tüchern war. Salopp gesagt, erweckt der Gemeindenverband den Eindruck, er hätte Türen und Fenster mit Gummi verkleidet: alle Anregungen, Forderungen, Ansuchen prallen ab und verlieren sich.
Reduzierung der Arbeitslast, signifikante Lohnerhöhung und eine transparentere Arbeitsweise seitens der Arbeitgeber, dies werden die Hauptforderungen sein, die der ASGB im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen stellen wird und von denen garantiert nicht abgerückt wird.