SSG
Wann erfolgt endlich die Erhöhung der Beiträge für Laborfonds auch für das Lehrpersonal an Schulen staatlicher Art?

Mit Unterzeichnung des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) am 28.10.2016 wurde erreicht, dass ab 1. Jänner 2017 der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers um jeweils einen Prozentpunkt erhöht wird, sofern auch der Arbeitnehmer den Beitragssatz zu seinen Lasten auf mindestens zwei Prozentpunkte erhöht oder dieser bereits mindestens zwei Prozent beträgt.
Dies bedeutet eine Aufbesserung der Zusatzrente für die Bediensteten, wobei der sensible Vorteil darin liegt, dass auch vonseiten des Arbeitgebers eine entsprechende Erhöhung eingezahlt wird. Nach Abschluss des BÜKV war es unser Ziel, diesen nicht unerheblichen Vorteil auch für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art vertraglich festzuhalten.
Während es zunächst hieß, man hätte die Geldmittel nicht vorgesehen, gelang es nun nach gut eineinhalb Jahren mit den Verhandlungen zu beginnen.
Im Rahmen dieser zurzeit noch andauernden Verhandlungen galt es verschiedene Sachverhalte zu klären.Zum einen ist die Berechnungsgrundlage für die Beiträge zum Laborfonds für Lehrpersonen Schulen staatlicher Art eine andere als für die Landesbediensteten. Während für die Staatslehrer nur der Grundlohn und Bruchteile der Zulagen als Berechnungsgrundlage dienen, zählt beim Landesbediensteten der gesamte Lohn. Zum anderen ergibt sich genau daraus auch eine wesentlich geringere Summe an Abfertigung, mit welcher die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art in Pension gehen, als die Kollegen in der Landesverwaltung. Die Landeszulage wird nämlich nicht für die Berechnung der Abfertigung hergenommen.
Da laut Öffentlicher Delegation die Politik eine „Gleichbehandlung“ mit dem Landespersonal wünscht, vertreten die am Tisch präsenten Gewerkschaften die Meinung, dass dies nur erfolgen kann, wenn man entsprechende Maßnahmen ergreift. Es liegen mehrere Lösungsansätze auf dem Tisch.
Leider gestalten sich die Verhandlungen sehr mühsam, da die Delegation jedes Mal zurück in die Landesregierung muss um alles zu diskutieren und weitere Richtlinien zu erhalten. Es drängt sich auch der Verdacht auf, dass weder die Öffentliche Delegation noch die Vertreter in der Landesregierung die ganze Tragweite des Problems erfasst haben.
Dies bedeutet eine Aufbesserung der Zusatzrente für die Bediensteten, wobei der sensible Vorteil darin liegt, dass auch vonseiten des Arbeitgebers eine entsprechende Erhöhung eingezahlt wird. Nach Abschluss des BÜKV war es unser Ziel, diesen nicht unerheblichen Vorteil auch für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art vertraglich festzuhalten.
Während es zunächst hieß, man hätte die Geldmittel nicht vorgesehen, gelang es nun nach gut eineinhalb Jahren mit den Verhandlungen zu beginnen.
Im Rahmen dieser zurzeit noch andauernden Verhandlungen galt es verschiedene Sachverhalte zu klären.Zum einen ist die Berechnungsgrundlage für die Beiträge zum Laborfonds für Lehrpersonen Schulen staatlicher Art eine andere als für die Landesbediensteten. Während für die Staatslehrer nur der Grundlohn und Bruchteile der Zulagen als Berechnungsgrundlage dienen, zählt beim Landesbediensteten der gesamte Lohn. Zum anderen ergibt sich genau daraus auch eine wesentlich geringere Summe an Abfertigung, mit welcher die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art in Pension gehen, als die Kollegen in der Landesverwaltung. Die Landeszulage wird nämlich nicht für die Berechnung der Abfertigung hergenommen.
Da laut Öffentlicher Delegation die Politik eine „Gleichbehandlung“ mit dem Landespersonal wünscht, vertreten die am Tisch präsenten Gewerkschaften die Meinung, dass dies nur erfolgen kann, wenn man entsprechende Maßnahmen ergreift. Es liegen mehrere Lösungsansätze auf dem Tisch.
Leider gestalten sich die Verhandlungen sehr mühsam, da die Delegation jedes Mal zurück in die Landesregierung muss um alles zu diskutieren und weitere Richtlinien zu erhalten. Es drängt sich auch der Verdacht auf, dass weder die Öffentliche Delegation noch die Vertreter in der Landesregierung die ganze Tragweite des Problems erfasst haben.