Die Rentner im ASGB haben zusammen mit den konföderierten Rentnergewerkschaften eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, mit dem Ziel, die soziale Kraft der älteren Menschen zu stärken. In verschiedenen Kundgebungen und Versammlungen wurden die erarbeiteten Vorschläge landesweit vorgestellt und vor einem halben Jahr Landeshauptmann Arno Kompatscher unterbreitet. Er zeigte großes Interesse und versprach, sich der Sache anzunehmen.
Nun liegt der Landesgesetzentwurf zur Förderung und Unterstützung des „Aktiv Altern“ in Südtirol vor. Das Rahmengesetz wurde auf der Grundlage unseres Forderungskatalogs ausgearbeitet, berücksichtigt weitgehend unsere Forderungen und beinhaltet darüber hinaus noch einige andere Punkte.
Am 05. August 2020 stellte Frau Landesrat Waltraud Deeg den Gesetzentwurf den VertreterInnen von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Interessenvertretungen vor.
In diesem Rahmen haben die Anwesenden ihre positive Rückmeldung zur raschen Inangriffnahme unseres Anliegens zum Ausdruck gebracht, denn die Schaffung eines Landesgesetzes zum „Aktiv Altern“ bedeutet einen wesentlichen Erfolg für unsere Bemühungen der letzten Zeit. Der Gesetzentwurf wurde grundsätzlich positiv angenommen, gleichzeitig ist auch auf einige Unklarheiten, bzw. Lücken im Entwurf hingewiesen worden.
Was ein eigenes Gesetz den SeniorInnen bringt
Bedingt durch den demografischen Wandel wird Südtirols Gesellschaft immer älter. Als SeniorIn gilt für die Weltgesundheitsbehörde, wer über 60 Jahre alt ist. Bei steigender Lebenserwartung erfreuen sich heute viele SeniorInnen noch guter Gesundheit, sind fit und großteils unabhängig. Mit der Schaffung eines eigenen Gesetzes wird nun den SeniorInnen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft zuerkannt, weg vom gängigen Klischee: „Älter werden heißt pflegebedürftig“. Wissen, Erfahrung und geleistete Arbeit von SeniorInnen sollen gebührende Wertschätzung und entsprechenden Stellenwert erfahren.
In einem eigenen Gesetz für SeniorInnen, wie für Familien bereits vorgesehen, sollen gezielte Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung gesetzt und entsprechende Projekte durchgeführt werden, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität von SeniorInnen zu erhalten und zu verbessern.
SeniorInnen dürfen nicht mehr ausschließlich als soziales Thema definiert werden, sondern als Querschnittthema.
Der Mensch und sein Lebensumfeld müssen im Mittelpunkt stehen; deshalb umfasst das Gesetz zahlreiche Bereiche: Pflege, Begleitung und Betreuung, ebenso wie Wohn- und Lebensräume, Mobilität, Familie, Gesundheit und Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilhabe, Kultur und Bildung, sowie Arbeit und Ehrenamt.
Formulierung von konkreten Vorschlägen: wie die Einführung einer Steuerungsgruppe, die Ernennung eines Seniorenanwalts, die Einführung von Seniorenbeiräten in den einzelnen Gemeinden oder die Auszeichnung von seniorenfreundlichen Gemeinden.
Ein Teilziel ist erreicht: Der Gesetzentwurf wurde am 5.August 2020 vorgestellt
Landesrätin Waltraud Deeg und deren Amtsdirektorin Brigitte Waldner stellten am 5. August 2020 den Gesetzentwurf „Aktiv Altern“ den zahlreich erschienenen Gewerkschafts- und InteressenvertreterInnen vor. Die Anwesenden begrüßten die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfes und zeigten sich erfreut über die rasche Umsetzung ihrer Forderung nach Erstellung eines eigenen Gesetzes für SeniorInnen.
Stephan Vieider von den ASGB-Rentnern sprach ebenfalls seine Genugtuung darüber aus und betonte, dass dieser im Wesentlichen jene Forderungen und Ziele enthalte, die die Rentnergewerkschaften in langer Arbeit ausgearbeitet und formuliert haben. Dabei betonte unser Fachsekretär noch einmal deutlich, wie wichtig die Schaffung eines eigenen Gesetzes für SenioInnen ist. Inhaltlich bezog er sich auf die Rolle der Gemeinde bei der Umsetzung des Gesetzes und forderte die verpflichtende Einsetzung eines Seniorenbeirats in allen Gemeinden. Ebenso forderte er die rechtliche Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Von allen Anwesenden wurde die Ernennung eines Seniorenanwaltes und die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle begrüßt. SeniorInnen sollten sich dorthin wenden können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt oder eingeschränkt fühlen.
Von den einzelnen Anwesenden wurden weitere Beiträge und Einwände eingebracht. Nach Ansicht der Gewerkschaften und der Interessenverbände braucht es vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes noch zusätzliche Verhandlungsrunden.
ASGB–Rentner: die Schwerpunkte unserer Abänderungsvorschläge
Nach gründlicher Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf und Absprachen mit Vorstandmitgliedern und Vertretern der anderen Rentnergewerkschaften wurden Abänderungsvorschläge formuliert und eingebracht, die sich im Wesentlichen auf folgende Punkte beziehen:
Für wichtige und nützliche Maßnahmen müssen in jedem Fall die nötigen Finanzmittel garantiert werden.
Das Gesetz, dessen Durchführungsbestimmungen und Verwaltungsmaßnahmen sind in einer leicht verständlichen Sprache abzufassen.
Das Gesetz muss grundsätzlich auf den Abbau bürokratischer Hürden und ausufernder Bürokratie ausgerichtet sein. Spezifische Hilfen bzw. Begleitung durch das bürokratische Dickicht und die verschiedenen Ämter müssen angeboten werden.
Auf die Notwendigkeit der Erstellung eines Verzeichnisses der BadantInnen und die rechtliche Absicherung für Betreute und Betreuende wird mit Nachdruck verwiesen.
Die Pflegezeiten zu Hause müssen für die Pension anerkannt werden.
Weil die medizinische Betreuung den Lebensstil und das Wohlbefinden von SeniorInnen beeinflusst, muss der öffentliche Gesundheitsdienst diese in jedem Fall gewährleisten.
Da den Gemeinden vor Ort eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes zukommt, müssen die Seniorenbeiräte in allen Gemeinden verpflichtend eingeführt werden. Bei Senioren relevanten Themen müssen sie immer vorweg angehört werden.
Ehrenamt muss nicht nur gefördert und anerkannt werden; für ehrenamtliche Tätigkeit muss die Landesregierung eine Rechtsschutzversicherung vorsehen.