Dienstleistungen
DGA
Verschiedenes aus dem Steuerbeistandszentrum
Verrechnung Guthaben/Steuerschuld über den Arbeitgeber
Wie bereits mehrmals angedeutet, sind die Steuerzahler selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die entsprechende Steuerschuld in Abzug gebracht bzw. ob das Steuerguthaben ausbezahlt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten sich die Interessierten an das Steuerbeistandszentrum wenden um die Sachlage zu überprüfen.
Steuererklärungen 2021 für das laufende Jahr
Nachdem die Abfassung der Steuererklärungen heuer mittels Terminvereinbarung bei unseren Mitgliedern gut angekommen ist, möchten wir dies auch in den nächsten Jahren beibehalten. Wir werden in den nächsten Monaten ein Online-Portal einrichten, in welchem sich Interessierte dann selbst den Termin aussuchen bzw. vereinbaren können. Dies wird dann ab Februar/März kommenden Jahres möglich sein. Weiterhin bestehen bleibt auch die Möglichkeit der telefonischen Vormerkung. Genauere Informationen gibt es dann in unserer nächsten AKTIV Ausgabe.
Steuererklärung für das Jahr 2019
Bis Ende November 2020 besteht noch die Möglichkeit die Steuererklärung (Mod. REDDITI) für das Jahr 2019 abzufassen. Mit dem Mod. REDDITI können auch Immobilien und/oder das Finanzvermögen im Ausland angegeben und besteuert werden. Dabei muss die Stempelsteuer, 34,20 Euro für jedes Bankkonto und Sparbuch die normalerweise in Italien bereits übers Konto einbehalten wird, eingezahlt werden. Sollte der Durchschnittsbestand im Jahr 2019 unter 5.000 Euro liegen, ist die Steuer nicht geschuldet. Die Vermögenssteuer, die schon im Ausland bezahlt wurde, kann in Italien verrechnet werden. Die Ersatzsteuer auf Immobilien im Ausland wird auf den Marktwert oder auf den Anschaffungswert laut Kaufvertrag berechnet. Auch in diesem Fall wird die im Ausland bezahlte Vermögenssteuer verrechnet.