ASGB Jugend

Liebe Leser des Aktiv!

Die ASGB-Jugend hat sich für dieses Jahr etwas Besonderes einfallen lassen! Nämlich ein Gewinnspiel, welches – analog zu einem Adventskalender – aus 24 Fragen besteht. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die nicht beim ASGB arbeiten. Prinzipiell gilt keine Altersbeschränkung. Als Plattform des Gewinnspieles haben wir uns für Instagram und Facebook entschieden. All jene, die am Gewinnspiel teilnehmen wollen, müssen den Startpost (wird am 25. November auf Facebook gepostet) auf Facebook teilen und uns auf Instagram folgen, sowie unsere ASGB Jugend Seite liken. Nur wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, ist man teilnahmeberechtigt.
Das aktive Spiel findet nur auf Instagram statt, Antworten auf Facebook werden nicht berücksichtigt. Jeden Tag, mit Beginn am 1. Dezember wird bis 24. Dezember eine neue Frage publiziert. Für jede richtige Antwort erhalten die Teilnehmenden einen Punkt. Wer am Ende mehr Punkte bekommt, gewinnt.
Folgende Preise gibt es zu gewinnen:
 1. Preis | Samsung Galaxy Tab S7
2. Preis | Geschenksgutschein in Wert von 100 Euro
3. Preis | Eine kostenlose Steuererklärung beim ASGB
Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg!

Chemie/Bergbau


Gummi- und Plastik-Industrie Kollektivvertrag unterzeichnet

Am 16. September 2020 wurde der Nationale Arbeitskollektivvertrag des Sektors Gummi- und Plastik-Industrie erneuert.
Der letzte gültige Vertrag ist bereits am 30. Juni 2019 ausgelaufen, der neue Vertrag gilt für alle Neuerungen ab 1. Januar 2021 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2022.
Das Wichtigste in Kürze
Ab 1. Januar 2021 werden die Mitarbeiter mit Lohnstufe I, welche in der Produktion an bestimmte Aufgaben zugewiesen sind, nach der Probezeit in die Lohnstufe H überstellt.
Zudem wird eine nationale Kommission ernannt, welche die aktuellen Berufsbilder und Einstufungen überprüft.
Es soll die Möglichkeit einer solidarischen Stundenbank überprüft werden. Dabei sollten die Beschäftigten anderen Arbeitskollegen mit beeinträchtigten Kindern einen Teil der Ferien oder Freistunden zur Betreuung dieser, kostenlos übertragen können.
Für schwer erkrankte Beschäftigte besteht die Möglichkeit der Teilzeitarbeit; diese werden nicht zu den unter Punkt 13 festgelegten Prozentsätzen gezählt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, bei schwerer Krankheit um eine unbezahlte Verlängerung der Beibehaltung des Arbeitsplatzes um zehn Monate anzusuchen (bis jetzt fünf Monate).
Nähere Informationen erteilt der Fachsekretär.