Chemie/Bergbau
Gummi- und Plastik-Industrie Kollektivvertrag unterzeichnet
Am 16. September 2020 wurde der Nationale Arbeitskollektivvertrag des Sektors Gummi- und Plastik-Industrie erneuert.
Der letzte gültige Vertrag ist bereits am 30. Juni 2019 ausgelaufen, der neue Vertrag gilt für alle Neuerungen ab 1. Januar 2021 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2022.
Zudem wird eine nationale Kommission ernannt, welche die aktuellen Berufsbilder und Einstufungen überprüft.
Es soll die Möglichkeit einer solidarischen Stundenbank überprüft werden. Dabei sollten die Beschäftigten anderen Arbeitskollegen mit beeinträchtigten Kindern einen Teil der Ferien oder Freistunden zur Betreuung dieser, kostenlos übertragen können.
Für schwer erkrankte Beschäftigte besteht die Möglichkeit der Teilzeitarbeit; diese werden nicht zu den unter Punkt 13 festgelegten Prozentsätzen gezählt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, bei schwerer Krankheit um eine unbezahlte Verlängerung der Beibehaltung des Arbeitsplatzes um zehn Monate anzusuchen (bis jetzt fünf Monate).
Nähere Informationen erteilt der Fachsekretär.
Das Wichtigste in Kürze
Ab 1. Januar 2021 werden die Mitarbeiter mit Lohnstufe I, welche in der Produktion an bestimmte Aufgaben zugewiesen sind, nach der Probezeit in die Lohnstufe H überstellt.Zudem wird eine nationale Kommission ernannt, welche die aktuellen Berufsbilder und Einstufungen überprüft.
Es soll die Möglichkeit einer solidarischen Stundenbank überprüft werden. Dabei sollten die Beschäftigten anderen Arbeitskollegen mit beeinträchtigten Kindern einen Teil der Ferien oder Freistunden zur Betreuung dieser, kostenlos übertragen können.
Für schwer erkrankte Beschäftigte besteht die Möglichkeit der Teilzeitarbeit; diese werden nicht zu den unter Punkt 13 festgelegten Prozentsätzen gezählt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, bei schwerer Krankheit um eine unbezahlte Verlängerung der Beibehaltung des Arbeitsplatzes um zehn Monate anzusuchen (bis jetzt fünf Monate).
Nähere Informationen erteilt der Fachsekretär.