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Haushaltsgesetz 2021 und Neuheiten bei den Renten
Das Haushaltsgesetz 2021 hat für die Renten keine große Änderungen mit sich gebracht. In der Folge beschreiben wir die einzelnen Leistungen.

Altersrente
Unverändert bleiben für 2021 die Voraussetzungen für die Altersrente mit mindestens 20 Beitragsjahren und einem Alter von 67 Jahren, ganz unabhängig ob für Frauen oder für Männer.
Altersrente für Personen, die in die Kategorie der schweren Arbeiten fallen (mansioni gravosi).
Um fünf Monate früher können jene Arbeiter die Altersrente beanspruchen, die der Kategorie der schweren Arbeit angehören und die Voraussetzungen für die dafür bestimmte Begünstigung erfüllen: mindestens 30 Beitragsjahre und ein Alter von 66 Jahren und sieben Monaten.
Personen, die innerhalb 31.12.2021 alle Voraussetzungen für den Bezug der APE sociale erfüllen, müssen den Antrag auf Anerkennung des Anrechts innerhalb 01.März stellen.
Anträge, die nach dieser Fälligkeit aber innerhalb 30. November eingehen, können noch berücksichtigt werden, sofern die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Staates ausreichen.
Anträge, die nach Verstreichen des Einreichetermins (aber innerhalb 30.November) eingereicht werden, können noch berücksichtigt werden, sofern die Finanzmittel noch nicht erschöpft worden sind.
Setzen sich die 35 Beitragsjahre teilweise oder gänzlich aus einer Beschäftigung als Selbständige zusammen, so müssen die betreffenden Frauen am Stichtag 31.12.2020 ihr 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. müssen vom Jahrgang 1961 oder älter sein.
Dabei wird die Rente rein mit dem beitragsbezogenen System berechnet.
Dieser Verzicht auf das gemischte Berechnungssystem kann das Ausmaß der Rente um rund 30 Prozent verringern.
Die Wartezeit auf die erste Rente beträgt 12 Monate bei Frauen mir rein lohnabhängigen Beiträgen und 18 Monate bei Frauen mit selbständigen Beiträgen ab erreichen der Voraussetzungen.
Altersrente für Personen, die in die Kategorie der schweren Arbeiten fallen (mansioni gravosi).
Um fünf Monate früher können jene Arbeiter die Altersrente beanspruchen, die der Kategorie der schweren Arbeit angehören und die Voraussetzungen für die dafür bestimmte Begünstigung erfüllen: mindestens 30 Beitragsjahre und ein Alter von 66 Jahren und sieben Monaten.
Vorzeitige Altersrente
Unverändert bleiben auch die Voraussetzungen bei der vorzeitigen Altersrente, die unabhängig vom Alter mit einem Dienstalter von 42 Jahren und zehn Monaten für Männer möglich ist und für Frauen mit 41 Jahren und zehn Monaten. Seit 2019 ist ein Austrittsfenster von drei Monaten zu berücksichtigen.
Quote 100
Die im Jahr 2019 eingeführte Rente mit der Quote 100 gibt die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneinstiegs mit 62 Jahren und 38 Beitragsjahren. Auch hier ist ein Austrittsfenster zu berücksichtigen, das in der Privatwirtschaft für die Arbeitnehmer als auch für die Selbständigen drei Monate beträgt, im öffentlichen Dienst (mit Ausnahme der staatlichen Lehrer) hingegen sechs Monate.
Ape sociale
Für benachteiligte Personen (Langzeitarbeitslose, Invaliden von mindestens 74 Prozent, Pflege von Familienangehörigen seit mindestens sechs Monaten, Berufsausübung einer schweren Arbeitstätigkeit) wurde die Sozialleistung Ape sociale eingeführt, die einen früheren Renteneintritt mit einem Alter von 63 Jahren und mit 30/36 Beitragsjahren ermöglicht. Frauen mit Kindern erhalten maximal zwei Jahre Beitragsjahre für die Erziehungsarbeit zuerkannt.Personen, die innerhalb 31.12.2021 alle Voraussetzungen für den Bezug der APE sociale erfüllen, müssen den Antrag auf Anerkennung des Anrechts innerhalb 01.März stellen.
Anträge, die nach dieser Fälligkeit aber innerhalb 30. November eingehen, können noch berücksichtigt werden, sofern die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Staates ausreichen.
Precoci
Die sogenannten „lavoratori precocci“ können mit 41 Beitragsjahren in Rente gehen, wobei sie vor ihrem 19. Lebensjahr mindestens 12 Monate gearbeitet haben müssen. Nutznießer dieser Regelung müssen außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:Langzeitarbeitslose;
Zivilinvaliden;
Personen, die einen Familienangehörigen pflegen;
Personen, die seit mindestens sechs Jahren schwere und risikoreiche Arbeiten verrichten.
Alle jene, die die Voraussetzungen innerhalb 31.12.2021 erreichen, müssen den Antrag um Anerkennung des Anrechts innerhalb 01. März 2021 einreichen.Anträge, die nach Verstreichen des Einreichetermins (aber innerhalb 30.November) eingereicht werden, können noch berücksichtigt werden, sofern die Finanzmittel noch nicht erschöpft worden sind.
Frauenregelung (opzione donna)
Frauen, die am Stichtag 31.12.2020 mindestens 35 Beitragsjahre als Lohnabhängige und im Jahr 1962 oder vorher geboren sind, können früher in Rente gehen.Setzen sich die 35 Beitragsjahre teilweise oder gänzlich aus einer Beschäftigung als Selbständige zusammen, so müssen die betreffenden Frauen am Stichtag 31.12.2020 ihr 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. müssen vom Jahrgang 1961 oder älter sein.
Dabei wird die Rente rein mit dem beitragsbezogenen System berechnet.
Dieser Verzicht auf das gemischte Berechnungssystem kann das Ausmaß der Rente um rund 30 Prozent verringern.
Die Wartezeit auf die erste Rente beträgt 12 Monate bei Frauen mir rein lohnabhängigen Beiträgen und 18 Monate bei Frauen mit selbständigen Beiträgen ab erreichen der Voraussetzungen.
Risikoreiche Arbeiten und Nachtarbeit
Unangetastet bleiben auch die geltenden Rentenbegünstigungen der Kategorien „mansioni usuranti e notturni“, die sogenannte Quotenregelung für Personen, welche einer risikoreichen Arbeit oder die der Nachtarbeit nachgehen. Die Quote zum Erreichen der Rentenvoraussetzungen setzt sich aus Lebensalter und Beitragsjahren zusammen. Auch hier muss innerhalb 01. März 2021 ein Ansuchen um Anerkennung der Voraussetzungen beim INPS/NISF gestellt werden.