Dienstleistungen
DGA

Steuererklärung 2021

Einkommen 2020
Ab Mitte April bis 24. September ist es möglich die Steuererklärung Mod. 730 in den ASGB Büros abzufassen. Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärung machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2020 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Wer im Jahr 2020 den Lohnausgleich über das NISF/INPS ausbezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen; das entsprechende Mod. CU der INPS kann direkt in unserem Büro gedruckt werden.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Außerdem sollte man heuer überprüfen, ob der sogenannte Bonus IRPEF (früher Bonus Renzi) richtig verrechnet wurde; nachdem die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf den Bonus seit Juli 2020 erhöht und nicht immer richtig angewandt wurden, könnte man diesen Bonus mit der Abfassung der Steuererklärung beziehen. Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Termin vormerken
Um die Wartezeiten für die Abfassung der Steuererklärung so kurz wie möglich zu halten, werden wir auch heuer wieder die Steuererklärungen nur nach Terminvereinbarung abfassen.
Die Rentner, welche bereits 2020 beim ASGB eine Steuererklärung gemacht haben, werden von den MitarbeiterInnen des Steuerbeistandszentrums DGA telefonisch kontaktiert.
Terminvereinbarung ASGB-Neumarkt
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod 730/2021 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin telefonisch zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Anmeldungen werden immer Freitags von 08.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812 857 entgegengenommen.
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an mdibiasi@asgb.org möglich.
Terminvereinbarung ASGB-Sterzing
Dienstag und Donnerstag, von 9.00 – 12.00 und von 14. – 16.30 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an szihl@asgb.org möglich.

Dienstleistungen
Mod. 730/2021

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
gültigen Personalausweis
Mod. 730/20, bzw. Redditi 2020
Mod. C.U. 2021 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern)
Mod. C.U. 2021 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt
Bescheinigung Auslandsrente 2020
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
aktuellen Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde;
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung)
Zinsbestätigung für das Jahr 2020 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag ; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2020 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2020 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge
Bestätigung des Kondominiumsverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2020;
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden).
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb
Rechnungen Physiotherapie
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps)
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige)
Begräbnisspesen
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung)
Tierarztspesen für Haustiere
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar)
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2020
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2020
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn.
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für den Fassaden-Bonus mit Bestätigung der Gemeinde, dass sich das Gebäude in der A oder B Zone befindet;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) „Bonus Verde“Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben),
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge; keine Musikschule
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2020;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder;
SüdtirolPass; Abo+
Neuerungen 2021
Restguthaben aus dem „Bonus vacanze“, der innerhalb 31. Dezember 2020 eingelöst wurde;
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung im Ausmaß von 19 Prozent abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden. Kontoauszug oder Belastung des Kontos für die Spesen sind mitzubringen.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.