Verbrauchertelegramm
Was ist die Neue Gentechnik?
Die „alte“ Gentechnik erzeugt in den meisten Fällen transgene Organismen: Gene von Lebewesen einer Art werden in die Zellen einer nicht verwandten Art übertragen. Die dafür verwendeten Techniken wie die Genkanone und die Genfähre sind nicht spezifisch, es entscheidet also der Zufall darüber, wo die neuen Gene in das Erbgut eingebaut werden.
Bei neue gentechnische Verfahren wie die so genannte Genschere (CRISPR/Cas-Technik), wird ein Enzym (Cas9-Enzym), gekoppelt an eine Leit-RNA, in die Zielzelle eingeschleust. Die Leit-RNA hat jeweils eine ähnliche Struktur wie die zu verändernde Stelle des Erbguts und dockt genau dort an, woraufhin das Cas9-Enzym beide DNA-Stränge durchtrennt (Doppelstrangbruch). An der Schnittstelle kann nun die zelleigene „Reparatur“ spontan erfolgen, gezielt ein DNA-Abschnitt entfernt oder ein miteingeschleuster neuer DNA-Abschnitt eingefügt werden. Auf diese Weise werden Gene verändert, stillgelegt oder in ihrer Wirkung verstärkt, um so die Eigenschaften des Zielorganismus zu verändern. Mit diese neue Gentechnikverfahren sollen in erster Linie cisgene Pflanzen – Pflanzen, die keine artfremden Gene erhalten – hergestellt werden, sie sind deswegen aber nicht automatisch frei von allen Risiken.
Nach geltendem EU-Gentechnikrecht müssen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein Zulassungsverfahren mit einer Risikobewertung durchlaufen und als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden sowie rückverfolgbar sein.
Die EU-Kommission hat jedoch im Sommer 2023 einen Vorschlag für eine Deregulierung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, vorgelegt. Demnach sollen die strengen Regeln für GVO in Zukunft auf NGT-Pflanzen der Kategorie 1 (NGT = New Genomic Techniques, neue gentechnische Verfahren) nicht mehr angewendet werden. Weder soll ein Zulassungsverfahren noch eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung am Endprodukt erforderlich sein. Verbraucher:innen könnten dann zwischen gentechnikfreien Lebensmitteln und gentechnisch manipulierten Lebensmitteln der Kategorie NGT-1 nicht mehr unterscheiden und hätten keine Wahlfreiheit mehr.
Die Entscheidung über die geplante Deregulierung wird in den nächsten Wochen oder Monaten erwartet.
Um zum Vorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung der neuen Gentechnik NEIN zu sagen, nehmen auch sie an der E-Mail-Aktion teil: www.ig-saatgut.de/#mitmachaktion
Nach geltendem EU-Gentechnikrecht müssen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein Zulassungsverfahren mit einer Risikobewertung durchlaufen und als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden sowie rückverfolgbar sein.
Die EU-Kommission hat jedoch im Sommer 2023 einen Vorschlag für eine Deregulierung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, vorgelegt. Demnach sollen die strengen Regeln für GVO in Zukunft auf NGT-Pflanzen der Kategorie 1 (NGT = New Genomic Techniques, neue gentechnische Verfahren) nicht mehr angewendet werden. Weder soll ein Zulassungsverfahren noch eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung am Endprodukt erforderlich sein. Verbraucher:innen könnten dann zwischen gentechnikfreien Lebensmitteln und gentechnisch manipulierten Lebensmitteln der Kategorie NGT-1 nicht mehr unterscheiden und hätten keine Wahlfreiheit mehr.
Die Entscheidung über die geplante Deregulierung wird in den nächsten Wochen oder Monaten erwartet.
Um zum Vorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung der neuen Gentechnik NEIN zu sagen, nehmen auch sie an der E-Mail-Aktion teil: www.ig-saatgut.de/#mitmachaktion