Bau


Bauarbeiterkasse: Feier 30-Jahre Vertrauen

Am Samstag, den 04. Mai 2024 fand in der Messe Bozen eine Feier zum Thema „30 Jahre Vertrauen in die Bauarbeiterkasse“ statt.
v.l.n.r. Werner Blaas Vizepräsident und Markus Bernard, Präsident der Bauarbeiterkasse.
Der ASGB/BAU wurde dabei von den Kollegen Patrizio Serra als Gremiumsmitglied sowie von Werner Blaas als derzeitigem Vizepräsident der Bauarbeiterkasse vertreten.
Dieser richtete neben dem Präsidenten Markus Bernard, der Landesrätin Ulli Mair sowie dem Landesrat und Landeshauptmannstellvertreter Marco Galateo Grussworte an die Anwesenden.
Im Zuge dieser gelungenen Feier wurden insgesamt 47 Baubetriebe sowie 200 Bauarbeiter für ihre 30-jährige Treue zur Bauarbeiterkasse mit einer versilberten Taschenuhr ausgezeichnet.
An dieser Stelle ergeht nochmals ein großes Kompliment an das gesamte Team der Bauarbeiterkasse mit ihrem Direktor Raimund Fill an der Spitze für die Vorbereitungen sowie die reibungslose Abwicklung dieser gelungenen Feier. Bereits in zwei Jahren findet ein weiterer Höhepunkt statt, denn im Jahr 2026 feiert die Bauarbeiterkasse ihr 60-jähriges Bestehen.

Gastgewerbe


Neuer Kollektivvertrag für Nichtbeherbergungsbetriebe, Bars, Restaurants und Mensen

Am 5. Juni 2024 wurde der neue Nationale Kollektivvertrag (NAKV) für den Sektor „pubblici esercizi“ unterzeichnet, der Bars, Restaurants und Mensen umfasst. Dieser Vertrag war seit drei Jahren ausgelaufen und betrifft etwa 10.500 Arbeitnehmer in Südtirol.
Alex Piras, Fachsekretär des ASGB-Handel/Gastgewerbe, begrüßt den Abschluss dieses Kollektivvertrages. Er bedauert jedoch, dass auf nationaler Ebene nur ein Teilbereich des Tourismus abgedeckt wird – nämlich die Nichtbeherbergungsbetriebe wie Restaurants, Bars und Mensen. Die Mitarbeiter der Hotellerie müssen weiterhin auf den Abschluss ihres Kollektivvertrages warten. Der ASGB setzt sich daher gemeinsam mit anderen lokalen Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband HGV für einen einheitlichen Landeszusatzvertrag für den Südtiroler Tourismussektor ein. Dieser regelt weitgehend die Zusatzbestimmungen für die Beschäftigten im Hotel- und Restaurantbereich. Eine weitere Angleichung dieser beiden Bereiche ist bereits Gegenstand der laufenden Verhandlungen zur Erneuerung des Landeszusatzvertrages mit dem HGV.
Lohnerhöhungen
Der neue nationale Kollektivvertrag für Restaurants, Bars und Mensen sieht Lohnerhöhungen in Höhe von insgesamt 200 Euro vor, die in fünf Schritten bis zum Ende der Laufzeit des Kollektivvertrages erreicht werden. Der Grundlohn der 4. Kategorie, als Referenz für die Vertragsverhandlungen, wird wie folgt erhöht.
Laufzeit des neuen Kollektivvertrages:
01. Juni 2024 - 31. Dezember 2027.
Weitere Regelungen und Verbesserungen:
Erhöhung des Beitrages für den Gesundheitsfonds um drei Euro zu Lasten des Arbeitgebers. In Südtirol ist der zuständige Gesundheitsfonds mySanitour+.
Schutz der Arbeitsbedingungen für Frauen, die in diesem Sektor die Mehrheit der Beschäftigten darstellen:
Freistellung für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind: Zu den bezahlten 90 Tagen des INPS/NISF kommen weitere bezahlte 90 Tage Wartestand zu Lasten des Arbeitgebers hinzu. Es besteht die Möglichkeit, sich versetzen zu lassen und von unbehaglichen Arbeiten befreit zu werden.
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz: Schulungen, Informationen, Sensibilisierung, eine zusätzliche bezahlte Versammlungsstunde zu diesem Thema, Anlaufstellen und Konventionen mit Antigewaltzentren, Frauenhäusern und der Gleichstellungsrätin.
Chancengleichheit: Monitoring und Sammlung von Daten durch die bilaterale Körperschaft, um geschlechterspezifische Lohnungleichheiten zu beseitigen.
Gesundheit und Arbeitssicherheit: Einrichtung einer paritätischen Kommission bis zum 31.12.2024, um die bisherigen Standards zu überarbeiten.
Wir hoffen, dass bald auch für die Mitarbeiter der Hotellerie ähnliche Fortschritte erzielt werden können.