HANDEL


Unterstützungsmaßnahmen der EBK

Die EBK, die bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor, fördert u. a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Während zwei Perioden im Jahr unterstützt sie ihre Mitglieder bei der Betreuung/Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder bei konventionierten Partnereinrichtungen mit einer Spesenrückvergütung von 65 Prozent der angefallenen Kosten.
NEU ab Winter 2023-2024
Es werden auch Rechnungen von Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Provinz Bozen anerkannt (in diesem Fall können sich die entsprechenden Einrichtungen auch im Nachhinein - d.h. nach Einreichung des Ansuchens um Rückvergütung seitens der Eltern - mit der EBK konventionieren: dies hat aber spätestens vor der tatsächlichen Auszahlung der Rückvergütung an die Eltern zu erfolgen).
Wer?
Alle Arbeitgeber und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag „Bilaterale Körperschaft“ und Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen.
Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.
Es werden zwei Zeiträume im Jahr abgedeckt. Es müssen zwei getrennte Ansuchen gestellt werden. Gilt für Kinder bis zu 14 Jahren (d.h. 13 Jahre und 364 Tage)
EBK vergütet 65 Prozent von maximal sechs Euro pro Stunde, 65 Prozent von maximal 240 Euro pro Woche (inklusive MwSt. und evtl. Mahlzeiten), für Initiativen bei konventionierten Partnereinrichtungen.
N.B.: Nach alleinigem Ermessen der EBK bleiben reine Sportkurse bzw. Aktivitäten, welche hauptsächlich auf eine einzige Sportart beruhen, von der Rückvergütung ausgeschlossen.
WINTER 2023/2024
Rückvergütungszeitraum 1. November 2023 - 29. Februar 2024 (Ansuchen werden ab dem 4. März und bis spätestens zum 31. Mai 2024 angenommen)
SOMMER 2024
Rückvergütungszeitraum 17. Juni - 4. September 2024 (Ansuchen werden ab dem 5. September und bis spätestens zum 30. November 2024 angenommen).
Weiters gewährt die EBK einen Wohnbeitrag. Angesichts der hohen Wohnkosten in Südtirol unterstützt die bilaterale Körperschaft alleinlebende Arbeiter mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 250 Euro. Die Leistung ist für ArbeiterInnen bestimmt, die Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben.
N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 250.000 Euro aller insgesamt im Jahr (2024) eingereichten Anträge rückvergütet.
Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate Voraussetzung.
Um die nachhaltige Mobilität zu fördern, gewährt die EBK zudem einen einmaligen Beitrag von 200 Euro für den Kauf eines Fahrrads oder eines E-Bikes für den Eigengebrauch.
N.B.: Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 40.000 Euro aller insgesamt im Jahr (2024) eingereichten Anträge rückvergütet.
Um von der Dienstleistung Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monate Voraussetzung.
Nähere Details können der Website der EBK unter dem Link ebk.bz.it/de/ entnommen werden.

Gesundheitsdienst


Die im Wahlkampf vor der Wahl am 22. Oktober angekündigten Versprechen wurden nicht gehalten

Gemeinsame Pressemitteilung der Gewerkschaften des Gesundheitswesens
Das Mantra, das wir von den Politikern und den anderen Verhandlungspartnern gehört haben, war das der Aufwertung der Gesundheitsberufe, auch um die bestehende Kluft zwischen dem derzeitigen Gehalt der KrankenpflegerInnen sowie der Gesundheits- und Pflegeberufe im sozialen Sektor (Pflegeheime) und demselben Personal im öffentlichen Gesundheitssektor der Provinz zu schließen.
Das Hauptproblem sind die von der Landesregierung für diesen Vertrag bereitgestellten Mittel. Seit einigen Monaten ist die Diskussion am Verhandlungstisch zum Stillstand gekommen, da 35 Millionen Euro völlig unzureichend sind, um nicht nur unsere gewerkschaftlichen Forderungen zu erfüllen, sondern auch alles, was in den Richtlinien enthalten ist, die von der Landesregierung vor den letzten Wahlen beschlossen wurden.
Mit 35 Millionen Euro fehlen zum Beispiel die notwendigen Mittel, um ein Modell für die Laufbahnbelohnung zu schaffen. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe, allen voran die KrankenpflegerInnen, sind schon jetzt Wenige und müssen häufig Aufgaben übernehmen, die zusätzliche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu ihrer institutionellen Tätigkeit beinhalten. Rollen, die jedoch wirtschaftlich nicht anerkannt werden.
Die fehlenden Ressourcen für die Berufskarriere sind nur ein Beispiel, das andere große Problem ist nach Ansicht der Gewerkschaften die Absicht, die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Möglichkeit, die Arbeitszeit zumindest für diese Berufe auf 36 Stunden zu reduzieren, ist hervorragend, aber zu welchem Preis? Von den 35 Millionen, die zur Verfügung stehen, werden 21 Millionen benötigt, um die fehlenden Arbeitsstunden in Form von Mehrstunden (zusätzliche planmäßige Stunden mit einer Erhöhung des Stundenlohns) auszugleichen, da die Wochenarbeitszeit für die besonders belasteten Gesundheitsberufe von 38 auf 36 Stunden reduziert wird. Was jedoch nicht offen gesagt wird und stattdessen in den letzten Sitzungen vermutet wurde, ist, dass diejenigen, die die 36 Stunden arbeiten werden, in Wirklichkeit ein geringeres Gehalt als heute erhalten könnten. Was uns nicht gefällt, ist die künftige Verwaltung der zusätzlichen Stunden, die dazu führen wird, dass jemand für dieselbe Arbeit mehr und jemand weniger verdient. Uns gefällt auch nicht, dass dadurch der Grundsatz „je mehr man zu arbeiten bereit ist, desto mehr verdient man“ verstärkt wird. Die von der Provinz im Oktober letzten Jahres angekündigte Vergütung von über 700 Euro für KrankenpflegerInnen beruht weitgehend auf diesem Prinzip, wonach in Wirklichkeit Akkordarbeit belohnt würde. Auf diese Weise lassen sich die Fähigkeiten, das Wissen und die Verantwortung der Angehörigen der Gesundheitsberufe sicher nicht entlohnen. Und es ist auch nicht der richtige Weg, um einen Beruf attraktiv zu machen.
Niemand hat also die berufsspezifischen Zulagen in Frage gestellt (wir sind sogar dafür, sie weiter zu erhöhen), und keine Gewerkschaftsorganisation will die 36 Stunden aufgeben. Was aber leider noch unklar ist und die Gewerkschaften beunruhigt, ist die künftige Verwaltung der zusätzlichen Stunden und der dringende Verdacht, dass die ohnehin schon müden und erschöpften Mitarbeiter nach dem Prinzip „mehr Arbeit und mehr Gewinn“ noch mehr arbeiten werden, anstatt die Arbeitsbelastung zu verringern. Auch eine andere Hypothese gibt Anlass zur Sorge: Wenn diese Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, 36 Stunden zu arbeiten, und nicht alle bereit sind, mit den zusätzlichen Stunden auch zusätzliche Schichten zu leisten, wie soll dann der Dienst des Betriebs, der schon heute unter Personalmangel leidet, weitergeführt werden?
Die Prämisse der Verhandlungen war gut, aber sie nimmt eine zunehmend enttäuschende Wendung, und die Gewerkschaften werden sich mit ihren Mitgliedern beraten müssen.
Letztendlich reagieren wir auch auf die Schlussfolgerungen, zu denen der Landeshauptmann in einem gestern an die Gewerkschaften übermittelten Schreiben gekommen ist. Keiner von uns hat die Verhandlungen abgebrochen oder die Vorschläge rundweg abgelehnt, sondern wir versuchen im Gegenteil zu verstehen, welche Verhandlungsspielräume noch bestehen, wenn man bedenkt, dass mit den von der Landesregierung selbst zur Verfügung gestellten Mitteln nicht alles erreicht werden kann, was in den Richtlinien der Provinz vorgesehen war.
Wir sind überrascht und erstaunt über das Verhalten der Landespolitik!