Gastgewerbe
STK: Maßnahmen zur Unterstützung
Auch dieses Jahr bietet die Südtiroler Tourismuskasse den Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitern diverse Unterstützungsmaßnahmen.
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) hat auch in diesem Jahr Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedsbetrieben und ihren Mitarbeitern beschlossen. Die Kinderbetreuung wird auf das ganze Jahr ausgedehnt. Zu der Kinder-Sommerbetreuung kommen die ganzjährige Kleinkindbetreuung von 0 bis 3 Jahren sowie die Kinderbetreuung während des Kindergarten- bzw. Schuljahres hinzu.
Die Sommerbetreuung und die Betreuung unter dem Jahr werden mit maximal 300 Euro pro Kind und die Kleinkinderbetreuung mit maximal 500 Euro pro Kind unterstützt. Für jedes Kind muss dabei ein eigener Antrag gestellt und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
Weiters unterstützt die STK Familien beim Ankauf von Schulmaterial bis zu einem Maximum von 100 Euro pro Kind. Dies gilt für Schüler der Grundschule bis zur Matura. Es kann nur ein Antrag pro Familie eingereicht werden.
Eine weitere wichtige Leistung der STK ist die finanzielle Unterstützung für Alleinlebende. Die STK möchte alleinlebenden Personen eine finanzielle Unterstützung bei den steigenden Lebenshaltungskosten bieten. Anrecht haben alle Arbeitnehmer, welche allein leben und einen Mietvertrag oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorweisen können. Es wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 250 Euro gewährt.
Nähere Details zu den Unterstützungsleistungen und Informationen zu den Anträgen können der Website der STK unter dem Link stk-cta.it/de/leistungen/unsere-leistungen entnommen werden.
Die Sommerbetreuung und die Betreuung unter dem Jahr werden mit maximal 300 Euro pro Kind und die Kleinkinderbetreuung mit maximal 500 Euro pro Kind unterstützt. Für jedes Kind muss dabei ein eigener Antrag gestellt und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
Weiters unterstützt die STK Familien beim Ankauf von Schulmaterial bis zu einem Maximum von 100 Euro pro Kind. Dies gilt für Schüler der Grundschule bis zur Matura. Es kann nur ein Antrag pro Familie eingereicht werden.
Eine weitere wichtige Leistung der STK ist die finanzielle Unterstützung für Alleinlebende. Die STK möchte alleinlebenden Personen eine finanzielle Unterstützung bei den steigenden Lebenshaltungskosten bieten. Anrecht haben alle Arbeitnehmer, welche allein leben und einen Mietvertrag oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorweisen können. Es wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 250 Euro gewährt.
Nähere Details zu den Unterstützungsleistungen und Informationen zu den Anträgen können der Website der STK unter dem Link stk-cta.it/de/leistungen/unsere-leistungen entnommen werden.